Flutkatastrophe: Citibank und Postbank fallen als Gebührenschinder fuer Bareinzahlungen unangenehm auf.

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet in einer Mitteilung vom 03.01.2004, dass Barspender am Schalter von der Citibank und der Postbank mit hohen Gebühren zur Kasse gebeten werden. Diese Gebühren – teilweise bis zu 6 € pro Einzahlung – laden dann in der Kasse der Banken und nicht bei den eigentlich bedürftigen Opfern der Flutkatastrophe. Ein rechtlicher Anspruch auf Gebührenfreiheit fuer Bareinzahlungen (fuer eigene und Fremdkunden) besteht nicht. Seit Jahren kritisieren Verbraucherschützer die Verdrängung des Kunden aus der Bank hin zu einem Automatengeschäft. Kundenkontakte soll es nach den Kostenoptimierungswünschen der Banken zu Mitarbeitern nur bei qualifizierten Geschäften geben (z.B. Verkauf von Fonds etc.). Diese Verkaufsphilosophie findet in der Preispolitik der Banken ihren Niederschlag. Geschäfte, die unerwünscht sind, werden in der Preispolitik entsprechend berücksichtigt. Opfer sind damit in der Regel gesellschaftliche Randgruppen, z.B. geschäftsungewandte Personen, die z.B. Strom, Telefon und Miete bar einzahlen.
 
Die meisten Banken halten sich an den bisher bestehenden gesellschaftlichen Konsens, dass Barspenden kostenfrei eingezahlt werden können. Branchenkenner stehen im Grunde sprachlos vor der Einstellung der Postbank und Citibank.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 377 vom 4. Januar 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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