Recht und Gesetz

Die Machenschaften der Gebrüder Schmidtlein

Die Machenschaften der Gebrüder Schmidtlein – Die bösen Buben schlagen wieder zu

„Ach was muss man oft von bösen / Buben hören oder lesen.“ Diese Verse Wilhelm Buschs sind nur noch wenigen Germanisten und leidgeprüften Pädagogen bekannt. Der PISA-geprüften Jugend weniger. Die hat mit der Schulpflicht zu kämpfen. Zum Glück haben wir das Internet: Unter gedichte-heute.com, kunst.de, deutsch.de und hausaufgaben-heute.com bieten die Gebrüder Andreas und Manuel Schmidtlein umfassende Nachhilfe an. Doch auch der gesamte Freizeitbereich ist abgedeckt: basteln-heute, tiere-heute, rauchen-heute, drogen-heute, tattoo-heute und sogar witze-heute sind im Angebot. Da ist für jeden was dabei.

Wo ist eigentlich das Problem? Die Schmidtleins führen Deutschland hinters Licht. Auf den Websites sind nämlich gar keine Inhalte mit Substanz, berichten findige Kritiker, sondern nur wertlos zusammenkopiertes Zeug. Das ist natürlich bitter: Keine neuen Gags für einen herzerfrischenden Lacher, keine gewagten Tätowiertips und keine Designerdrogen zum Selbermischen. Doch damit nicht genug: Die Schmidtleins sind schlimme Finger. Obwohl schon bald erwachsen (22 und 32 Jahre) hausieren sie immer noch bei Mutti im hessischen Büttelborn, von wo aus sie ganz gemeine Tricks ausbaldowern: Auf ihren Websites werden Gewinnspiele und Leistungen mit dem Vermerk „heute gratis“ angeboten. Tatsächlich verwandelt sich der angeblich kostenfreie Zugang nach Ablauf des Anmeldetages in einen Abonnement-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten bei jährlicher Vorauskasse. Über diesen Hintergrund des angeblichen Gratis-Angebotes werden die Verbraucher in den „Teilnahmebedingungen“ sogar informiert. Zwei Wochen später, nach Ablauf der Widerrufsfrist, erhalten die vermeintlichen Gewinnspielteilnehmer eine Rechnung der Schmidtlein-GbR über 84 Euro. Die Forderungen werden zumeist von Olaf Tank eingetrieben, seines Zeichens Rechtsanwalt einer „Inkassokanzlei“. Die Daten der Rechnungsadressaten stammen aus den Anmelde-Adressen der User. Teilweise werden auch nicht bestätigte Adressen ausgeschlachtet. Was tun? Deutschlands Justiz scheint machtlos: Staatsanwälte und Polizeibeamten blättern ratlos und bekümmert zwischen ihren Aktendeckeln. Zu Verurteilungen der Schmidtleins ist es noch nicht gekommen. Und Rechtsanwalt Olaf Tank geht nicht ans Telefon. Da hilft nur noch der zivile Ungehorsam. Die aufgebrachten Eltern der Schulversager demonstrieren empört vor dem Elternhaus der bösen Brüder. Was wohl Mama Schmidtlein davon hält? Wir wissen es nicht.
Wir liefern aber einige juristische Informationen: Wer eine Zahlungsausfforderung von Herrn Tank oder sonstwem bekommen hat, kann aus einer Vielzahl von Gründen die Zahlung verweigern und zum Gegenagriff übergehen: Wer bei Abgabe seiner Erklärung nicht 18 Jahre alt war, ist ohnehin zu nichts verpflichtet. Selbst bei Volljährigen dürfte das Abo mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gültig zustande gekommen sein. Den Hinweis auf die auf den Anmeldetag beschränkte Gratisleistung halten wir unter AGB-Gesichtspunkten für nicht ausreichend und irreführend. Wer gar keine Erklärung abgegeben hat, kann eine Strafanzeige wegen Betruges erheben. Im übrigen gilt: Für den Abschluss und die Gültigkeit eines Abo-Vertrages sind die Schmidtleins beweispflichtig. Solange also die Forderung nicht plausibel dargelegt ist, besteht keine Zahlungspflicht. Soweit in irgendwelchen Forderungsschreiben eine Drohkulisse aufgebaut wird, besteht die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen versuchter Erpressung. Fehlt einem etwaigen Anwaltsschreiben eine Originalvollmacht der angeblichen Forderungsinhaber, sollte man diese verlangen, anderenfalls muss man keine rechtliche Vertretung akzeptieren. Wer einen Mahnbescheid erhält, sollte Widerspruch dagegen einlegen; die Formulare sind fast immer beigefügt. Dieser muss nicht begründet werden. Ferner gilt folgender Hinweis zum Jugendschutz: Nackte Mädchen, fremde Hausaufgaben und Schmidtchen-Schleicher-Witze nicht im Internet runterladen!

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 211 vom 5. Oktober 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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