Recht und Gesetz

Europa – Freie Fahrt für Verkehrssünder

Europa – Freie Fahrt für Verkehrssünder

Zu viele Punkte in Flensburg? Durch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchgefallen? Dank der europäischen Rechtssprechung bieten sich dem Verkehrssünder Möglichkeiten, trotz Führerscheinentzug durch deutsche Behörden ganz legal weiter ein Fahrzeug zu führen. Genau genommen sind es 26 Möglichkeiten. So viele EU-Länder, plus Deutschland, gibt es nämlich.


Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 28. September 2006 sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Führerscheine gegenseitig anzuerkennen – unabhängig davon, ob in einem anderen europäischen Land Straftaten oder Bußgeldbescheide vorliegen. Wer es sich leisten kann, dem bietet sich damit die Möglichkeit, aus dem nächsten Urlaub mit frischem Führerschein zurück zu kommen.
Wenig erbaut sind darüber Richter und Staatsanwaltschaft in einem Fall, von dem der Kölner Stadt-Anzeiger am 12. März 2007 berichtet. Demnach konnte ein Thüringer Verkehrssünder mit 18 Punkten in der Flensburger Kartei und einer nicht bestandenen MPU dennoch weiter Auto fahren. Zusammen mit seinem Einspruch gegen einen verhängten Führerscheinentzug legte er eine neue tschechische Fahrerlaubnis vor. Über die von der Staatsanwaltschaft eingelegten Rechtsmittel ist noch nicht entschieden worden.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 144 vom 14. Mai 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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