Oszustwo inwestycyjne na finanzexp.de / Pixabay

Falsche Kontonummer bei Überweisung – Wie erhält Überweisender sein Geld zurück?

Seit einigen Jahren sind viele Banken dazu übergegangen, bei Überweisungen nicht mehr den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen Kontonummer zu vergleichen. Hat der Überweisende eine falsche Kontonummer verwendet oder einen Zahlendreher gemacht, landet sein Geld daher bisweilen auf einem ihm unbekannten Konto. In einem solchen Fall wird der Überweisende seine Bank bitten, dass sie Kontakt mit der Empfängerbank aufnimmt und diese den falschen Empfänger der Zahlung zur Rückzahlung auffordert. Ist dieser kooperationsbereit, stimmt er einer Rückbuchung zu.

In der letzten Zeit häufen sich jedoch die Fälle, in denen sich der falsche Zahlungsempfänger weigert, den ihm ohne Rechtsgrund zugegangenen Geldbetrag zurückzuerstatten. Zugleich verweigert er die Weitergabe seiner Daten an den Überweisenden mit Hinweis auf den Datenschutz und das Bankgeheimnis. Die Weigerung zur Herausgabe der Daten hält aber einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Der Überweisende hat durchaus ein legitimes Interesse, Angaben zur Person des ungerechtfertigt Bereicherten zu erfahren. Eine Berufung auf das Bankgeheimnis oder den Datenschutz bei einer fehlgeleiteten Überweisung wäre daher rechtsmissbräuchlich. Liegen die Daten vor, kann die Herausgabe des Geldes durchgesetzt werden.

Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 641 vom 18. Dezember 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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