Schufa jako ośmiornica danych / Pixabay

Geldeintreiben wie „Moskau Inkasso“ oder doch lieber die Indianertechnik?

Der Gerichtssaal ist der Vorhof zur Hölle. Prozesse gewinnen ist in Spanien und Deutschland gleichermaßen schwer. Der Richter fragt nach Beweisen, der Rechtsanwalt fragt nach einem Vorschuß und falls dann nach Jahren endlich der Prozeß gewonnen ist, fangen die richtigen Schwierigkeiten erst an. Die Durchsetzung eines gewonnenen Urteils ist in der Praxis schwierig. Die Zwangsvollstreckung ist die Hölle.
 
Da flüchten die Schuldner weltweit, verschieben ihr Vermögen auf Treuhänder, machen sich arm und nutzen jeden legalen oder illigalen Trick, um dem Gläubiger die Zahlung doch nicht leisten zu müssen. Dieser lange Weg zermürbt und nach einiger Zeit ist dann doch wieder derjenige der Sieger, der eigentlich den Prozeß verloren hatte. Der Schuldner lacht sich in das Fäustchen und freut sich über Ausgang der langen Schlacht. Warum sind solche Schuldner immer wieder Sieger? Der Schuldner hat alle Zeit der Welt, ihm geht es darum Zeit zu gewinnen, aus diesem Grunde versucht der Schuldner immer wieder durch das Umziehen, Verschleiern und das Erheben unsinniger Rechtsmittel Zeit zu gewinnen. Das Geld für solche Schikanen ist ja vorhanden. Währen der Gläubiger Achtung vor dem Recht hat, versucht der Schuldner häufig sich unter Mißbrauch des Rechts zu schützen.


 
Sowohl in Spanien als auch in Deutschland ist allerdings das Faustrecht verboten. Wer die Firma „Moskau Inkasso“ beauftragt, die überall mit kleinen Anzeigen für ihre rüden Inkassomethoden wirbt, geht ein erhebliches Risiko ein.  Mit anderen Worten: Derjenige, der sich sein gutes Recht auf eigene Faust beschaffen möchte, setzt sich selbst in das Unrecht und er wird Gefahr laufen in Strafverfahren wegen Nötigung oder Bedrohung verwickelt zu werden. Der Formalismus des deutschen oder spanischen Rechts der Zwangsversteigerung und auch die Dauer des Verfahrens treiben allerdings die Gläubiger in Scharen zu Geldeintreibern, die versuchen mit besonders kreativen Mitteln Gelder beizutreiben. Die Gefahr ist allerdings, daß auch der Auftraggeber für diese kreativen Maßnahmen haften kann.
 
Wie kann eine Zwangsvollstreckung nun erfolgreich betrieben werden? Das Mitleid der Justiz mit dem armen Gläubiger hält sich sehr in Grenzen. Also muß die legale Indianertechnik ausprobiert werden. Die Indianertechnik ist der richtige Weg; also anschleichen, im Morgengrauen überfallen und sofort zurückziehen.
 
Der kreative Gläubiger geht wie folgt vor: Schon während oder vor dem Prozeß fragt er sich oder sein guter Rechtsanwalt fragt: macht der Prozeß überhaupt Sinn? Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Der Schuldner ist in dieser Phase noch nicht mit Verschleierungen etc. beschäftigt. Jetzt lohnt das Geld für einen Privatdetektiv, der für einige hundert Euro wichtige Informationen beschafft. Die Register, die öffentlich zugänglich sind, werden natürlich eingesehen. Die kluge Häuptling schickt also tagsüber einen Spähtrupp los. Nach dem Prozeß erfolgt dann der Überfall! Der Schuldner wiegt sich in Sicherheit. Die Zwangsvollstreckung wird nicht angekündigt, sondern sofort durchgesetzt.
 
Dieser Weg kann nur gelingen, falls die entsprechenden Informationen vorliegen. Notfalls greifen die Indianer von allen Seiten gleichzeitig an und versuchen, nicht nur Konten, sondern auch Grundstücke zu pfänden. Eine hübsche Idee: Pfändung der Rente. Diese Pfändung ist bereits bei jedermann möglich, der Gläubiger muß nur warten, bis der Schuldner in das Rentenalter kommt. Nett auch: Die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen. Viele zahlen dann entnervt freiwillig.
 
Falls der erste Überfall nicht erfolgreich war, lässt sich der Gläubiger geschickterweise nicht auf einen Zweikampf ein, sondern zieht sich schnellstens zurück und wird wieder wie ein Indianer sich anschleichen und dann wieder überfallen. Irgendwann könnte der Gläubiger erfolgreich sein.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 381 vom 23. August 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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