Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wurde in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin durch Urteil vom 24.11.2004 verurteilt, die Finanzierung eines betrügerischen geschlossenen Immobilienfonds rückabzuwickeln und den Anlegern die bisher vereinnahmten Zinsen und Tilgungen zurückzuerstatten.
Die Kläger hatten sich an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, der stille Beteiligungen ohne Verlustzuweisungen ermöglichte. Entsprechende Geschäftsmodelle sind als Einlagengeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes zu werten, für die der Initiator jedoch keinerlei Erlaubnis hatte. Aus diesem Grunde wurde er strafrechtlich verurteilt. Zudem kam das LKA zu dem Ergebnis, der Fondsprospekt sei erheblich fehlerhaft, sodass auch eine Verurteilung wegen Betruges erfolgte. Der Fonds war zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlich überlebensfähig, die von dem Initiator in Mecklenburg Vorpommern gekauften Grundstücke mit erheblichen Grundschulden belastet. Die Deutsche Bank hatte während des Verfahrens bestritten, den Prospekt gekannt zu haben oder aber in irgendeiner Art und Weise mit dem Initiator zusammengearbeitet zu haben.
Im Rahmen einer ausführlichen Beweisaufnahme vor dem Landgericht Berlin stellte sich jedoch heraus, dass es mehrere Gespräche zwischen Verantwortlichen der Deutschen Bank AG über die Frage der Finanzierung der einzelnen Gesellschaftsanteile der Privatanleger gegeben hat. Auch tauchten Dokumente auf, die eine Übersendung des Prospekts an die Deutsche Bank bereits im Jahre 1998 belegten. Eine ausführliche Begründung des Urteils steht noch aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.