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KSP Rechtsanwälte löschen für E-Plus eingetragene Forderung aus Schufa-Datenbestand

Die Rechtsschutzversicherung verweigerte die Kostenübernehme, Mandantin wollte schon aufgeben – Dr. Schulte und sein Team erwirkten Deckungsschutz und die Löschung von ungerechtfertigten Altforderungen bei der Schufa Holding AG

Auch alte und längst vergessen geglaubte Forderungen können zu Schufa-Problemen führen. Diese Erfahrung musste eine 35-jährige Berlinerin erst kürzlich machen, als sie einen Schufa-Negativeintrag der Firma E-Plus entdeckte, den die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg in ihrem Datenbestand bei der Schufa Holding AG vorgenommen hatte. Eine eigentlich aus dem Jahr 2009 stammende Rechnungsforderung tauchte nun plötzlich in der Schufa auf.

Rechtsschutzversicherung lehnt Kostenübernahme ab – Rechtsanwälte erwirken Deckungsschutz

Nachdem die junge Berlinerin selbst bei der eigenen Rechtsschutzversicherung abgeblitzt war, wollte sie die Sache schon aufgeben und nicht weiter gegen den Schufa-Eintrag vorgehen. Die Experten im Schufa-Recht und qualifizierten Mitarbeiter der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team erwirkten schnell Deckungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung für die betroffene Mandantin. Kurz danach verfassten die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team einen Schriftsatz an die Gegenseite, mit der Aufforderung den ungerechtfertigten Schufa-Negativeintrag zu löschen.

Wie kam es zum Eintrag durch die KSP Rechtsanwälte? – Recherchen von Dr. Schulte und sein Team ergaben:

Der betreffende Eintrag war völlig unverständlich, da der offene Betrag, eine Handyrechnung vom Mobiltelekommunikation Anbieter E Plus bereits im Jahr 2010 vom Konto der Betroffenen gepfändet worden war. Die Forderung war daher seit 2010 erledigt und hätte spätestens Ende 2013 aus dem Datenbestand der Schufa Holding AG gelöscht werden müssen. Die Selbstauskunft der betroffenen Mandantin bei der Schufa-Holding AG wies zusätzlich einen weiteren offenen Betrag i. H. v. 115,00 Euro im Datenbestand auf, der geltend gemacht wurde. Da jedoch spätestens im Jahr 2010 die Angelegenheit bezahlt war, konnte der Eintrag nicht richtig sein und musste aufgrund eines Berechnungsversehens oder eines automatisierten Vorganges im Datenbestand der Schufa gelandet sein. Diese Zusammenhänge wurden der Schufa-Holding AG und der eingetragenen Stelle KSP Rechtsanwälte schriftlich mitgeteilt und um Berichtigung gebeten. Eine schnelle Löschung des Schufa-Eintrages durch die KSP Rechtsanwälte aus Hamburg folgte.

Über eine Übernahme der entstandenen Anwaltskosten, die zunächst die Rechtsschutzversicherung gedeckt hat, muss nun noch mit der Gegenseite gestritten werden.

Klare Datenpanne bei der eintragenden Stelle

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team war klar, dass hier etwas nicht richtig gelaufen ist. Der Experte für Schufa- und Datenschutzrecht führt wie folgt aus:
„Altforderungen müssen spätestens drei Jahre nach ihrer Begleichung bei der Schufa Holding AG ausgetragen werden. Wenn eine Forderung bezahlt ist, kann es nicht sein, dass diese hinterher noch einmal in den Datenbestand der Schufa eingetragen wird. Hier hat die eintragende Stelle einen Abwicklungsfehler begangen. Dr. Schulte und sein Team freut sich, der Betroffenen schnelle und erfolgreiche Hilfe hierbei geleistet zu haben. Der Fall zeigt wieder einmal, dass oftmals Forderungen automatisiert bei der Schufa ohne Prüfung eingetragen werden. Hätte ein Sachbearbeiter den Eintrag geprüft, hätte er schnell rausfinden müssen, dass die Forderung längst bezahlt und dass nichts mehr offen war, was einen Eintrag gerechtfertigt hätte.”

Erste Absagen der Rechtsschutzversicherung nicht einfach hinnehmen

Zudem rät Rechtsanwalt Dr. Schulte: “Bei Problemen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung macht es Sinn, auch einen Rechtsanwalt einzuschalten, damit dieser mit der Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt noch einmal aus juristischer Sicht klären kann, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten.“

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1343 vom 8. Juli 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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