Bundesgerichtshof (BGH): Entscheidung zum Armenrecht – Gehaltsunterlagen bleiben für die Gegenseite Tabu
Der Bundesgerichtshof hat eine wichtige Entscheidung rund um Prozesskostenhilfe getroffen und betont, dass Gehaltsunterlagen und Vermögensnachweise grundsätzlich nur dem Gericht vorgezeigt werden müssen.