Teure Kreditfinanzierung mit Schufa – was tun?
Kredite werden mit Schufaeinträgen teilweise viel teuerer oder sind nicht zu erlangen. Damit sind Kreditsuchende faktisch ausgeschlossen.
Ein solcher kann verheerende Auswirkungen haben: Ein bei der Schufa Eingetragener wird vom Zugang zu regulären Krediten faktisch abgeschnitten, was für den Schuldner existenzgefährdende, wenn nicht sogar existenzvernichtende Folgen haben kann, insbesondere wenn es sich bei ihm um einen Unternehmer oder Immobilienbesitzer handelt, der dringend einen neuen Kreditrahmen oder eine Schlussfinanzierung benötigt. Fachanwalt Dr. Thomas Schulte und Team hierzu: „Bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team melden sich häufig Betroffene, die unter Druck geraten. Dann wird in den Familien diskutiert, sollen wir lieber zahlen?“
Kredite werden mit negativer SCHUFA teurer, weil ein negativer SCHUFA-Eintrag das Risiko eines Zahlungsausfalls erhöht. Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und erstellt auf Basis dieser Informationen einen Scorewert, der die Wahrscheinlichkeit angibt, mit der eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Ein niedriger Score signalisiert ein höheres Ausfallrisiko.
- Risikobewertung: Kreditgeber nutzen den SCHUFA-Score, um das Risiko einzuschätzen, das mit der Kreditvergabe an eine bestimmte Person verbunden ist. Ein negativer Eintrag deutet darauf hin, dass der Kreditnehmer in der Vergangenheit Schwierigkeiten hatte, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
- Zinssätze: Um das erhöhte Risiko auszugleichen, verlangen Kreditgeber höhere Zinsen für Kredite an Personen mit negativer SCHUFA. Dies stellt sicher, dass die Bank oder der Kreditgeber für das höhere Risiko, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird, entschädigt wird.
- Negativeinträge: Negativeinträge entstehen beispielsweise durch:
- Nicht bezahlte Rechnungen
- Gekündigte Kredite
- Titulierte Forderungen
- Einträge im zentralen Schuldnerverzeichnis
Unternehmen ziehen aus einer Schufa-Auskunft Rückschlüsse über die Zahlungsfähigkeit des Betroffenen, was besonders problematisch ist, wenn der Eintrag unberechtigt ist. Verbraucher können die Berichtigung, Löschung oder Sperrung fehlerhafter Einträge verlangen. Ein niedriger Score kann den Zugang zu Finanzdienstleistungen einschränken.
Einschub: was ist die Schufa? Die Seite der Schufa Holding AG sagt selber: „Die SCHUFA speichert Informationen über das Zahlungsverhalten von mehr als 66,2 Millionen Personen in Deutschland. Anders als oft gedacht, liegen aber zu mehr als 91 Prozent der Personen ausschließlich positive Informationen zu vertragsgemäßem Zahlungsverhalten vor. Eine SCHUFA-Auskunft trägt also in fast allen Fällen dazu bei, dass ein Kredit vergeben werden kann. …. da Kreditgeschäfte ziemlich alltäglich sind (alle Geschäfte bei denen Waren erst hinterher z.B. per Rechnung oder auf Raten bezahlt werden) hat man häufiger mit der SCHUFA zu tun, als man denkt.“
Schufa-Eintrag – Androhung; doch ist ein derartiger Hinweis überhaupt zulässig?
Mit einem derartigen Fall hatte sich zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Urteil v. 19.12.2013, Az. 13 U 64/13) zu beschäftigen. Im dortigen Fall verschickte ein Inkassounternehmen an den Schuldner eine letzte Mahnung, woraufhin der Schuldner die Forderung noch einmal bestritt. Das Inkassounternehmen reagierte mit einem Schreiben, das mit folgendem Hinweis schloss: „Darüber hinaus informieren wir Sie gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, dass wir Ihre Daten aus dem genannten Schuldnerverhältnis gespeichert haben. Eine Meldung dieser Daten an die Schufa Holding AG kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 28 a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht ausgeschlossen werden.“
Der Schuldner ließ das Inkassounternehmen durch seinen Rechtsanwalt abmahnen, da ein derartiger Hinweis nicht zulässig sei. Das Inkassounternehmen reagierte mit einer „zweiten Mahnung“, die abschließend folgenden Hinweis enthielt: „Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit erneut darüber, dass wir bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 28 a BDSG und Nichtzahlung der Forderung berechtigt sind, Ihre Daten aus dem genannten Schuldverhältnis an die Schufa Holding AG zu übermitteln. Dies kann zur Verschlechterung Ihrer Bonität führen. Wir übermitteln personenbezogene Schuldner- und Bearbeitungsdaten nur dann an Dritte, wenn die Forderung einredefrei und unbestritten ist.“
War das Inkassounternehmen zu derartigen Hinweisen berechtigt?
Hierzu Rechtsanwalt Dr. Schulte, Experte für Schufa-Recht von der Kanzlei Dr. Schulte & Partner in Berlin: „Eine Datenübermittlung an Auskunfteien, wie die Schufa Holding AG, ist nach § 28 a Abs. 1 Nr. 4 BDSG bei einer nicht anerkannten Forderung lediglich möglich, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, der Gläubiger oder das Inkassounternehmen den Schuldner vor der Übermittlung der Daten hierüber unterrichtet und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat. Das Erfordernis einer Mitteilung des Betroffenen vor der Datenübermittlung diente ausweislich der Gesetzesmaterialien zur BDSG-Novelle von 2009 dem Schutz des Schuldners. Dieser sollte ausreichend Gelegenheit erhalten, die Forderung zu begleichen oder das Bestehen der Forderung zu bestreiten. Vor diesem Hintergrund bewusst kritisch gesehen wurde in der Wissenschaft eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 30.01.2013 (Az. 5 U 174/11), wonach der Hinweis unter einem Mahnschreiben zulässig sei, dass der Eintrag bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen‘ an die Schufa weitergereicht werde. Denn diesem Hinweis könne, so das OLG Hamburg, der Durchschnittsverbraucher entnehmen, dass der Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen nicht selbst einen solchen Eintrag bewirken wird, sondern dass dieser durch ‚irgendwen‘ und ‚irgendwann‘ erfolgen könne. Dieses Urteil verkannte, dass wenn eine tatsächliche Meldung an die Schufa gar nicht unmittelbar bevorstand, hierin eine strafbare Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB) liegen könne. Dies hat dann auch das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 09.07.2013 (Az. I-20 U 102/12) so gesehen und geurteilt, dass wegen der einschneidenden Folgen eines Schufa-Eintrags der Hinweis dazu führen werde, dass eine nicht unerhebliche Zahl der Verbraucher dem Zahlungsverlangen des Gläubigers folglich auch dann nachkommen werden, wenn sie die Rechnung wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Einwendungen eigentlich nicht bezahlen wollten; der Hinweis sei daher unzulässig und sogar wettbewerbsrechtlich i. S. d. § 4 Nr. 1 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) unlauter.“
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In diese Richtung geht nun auch das Urteil des OLG Celle: Eine Weitergabe von Daten an die Schufa Holding AG ist nach § 28 a BDSG nur in den dort genannten Fällen zulässig. Für eine Datenübermittlung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BDSG fehle es daran, dass die Forderung nicht bestritten sei. Gedroht wurde damit mit einer nicht durch das Bundesdatenschutzgesetz gedeckten Übermittlung personenbezogener Daten und damit mit einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Schuldners. Dies stelle eine (da der Schuldner sich hierdurch nicht hat beeinflussen lassen nur) versuchte Nötigung i. S. d. §§ 240 Abs. 1, 22 StGB dar, stelle das Inkassounternehmen doch ein empfindliches Übel in Form eines negativen Schufa-Eintrags dem Schuldner in Aussicht, ohne hierzu berechtigt zu sein. Angesichts der Intensität des empfindlichen Übels sei eine derartige Drohung auch als verwerflich i. S. d. § 240 Abs. 2 StGB anzusehen. Angesichts des Bestreitens der Forderung ging das Gericht auch von einem zumindest bedingten Vorsatz aus. Zivilrechtlich bedeute dies einen Unterlassungsanspruch des Schuldners nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 240, 22 StGB, nicht mit einer Meldung an die Schufa Holding AG zu drohen, sowie nach § 823 Abs. 1, 1004 BGB i. V. m. Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 Grundgesetz, die Daten nicht an die Schufa Holding AG weiterzuleiten.
Zu diesem Urteil Rechtsanwalt Dr. Schulte: „Das OLG Celle stärkt die Rechte der Verbraucher. Zugleich zeigt es ein nicht unerhebliches Strafbarkeitsrisiko der Gläubiger und Inkassounternehmen durch ihr Mahnschreiben auf, sodass diesen nur empfohlen werden kann, ihre Textbausteine für Mahnschreiben zu überprüfen. Zudem kann das Urteil Anlass sein für Betroffene, die sich durch eine unzulässige Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag zur Zahlung haben drängen lassen, Ersatzansprüche gegen den Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen rechtlich prüfen zu lassen.“
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat ein Urteil gefällt, das sich mit der unzulässigen Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag auseinandersetzt. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher.
Hintergrund der Entscheidung:
- Inkassounternehmen drohen oft mit negativen Schufa-Einträgen, um Schuldner zur schnellen Zahlung zu bewegen.
- Ein negativer Schufa-Eintrag kann für Betroffene existenzgefährdend sein, besonders für Unternehmer oder Immobilienbesitzer, die auf Kreditrahmen angewiesen sind.
Kernpunkte des Urteils des OLG Celle:
- Eine Datenübermittlung an die Schufa ist gemäß § 28 a BDSG nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, beispielsweise wenn die Forderung nicht bestritten wird.
- Das Gericht sah in der Drohung mit einem Schufa-Eintrag eine versuchte Nötigung gemäß §§ 240 Abs. 1, 22 StGB, da dem Schuldner ein empfindliches Übel (negativer Schufa-Eintrag) in Aussicht gestellt wurde, ohne dass eine Berechtigung dazu bestand.
- Eine solche Drohung sei auch als verwerflich im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB anzusehen.
- Zivilrechtlich ergibt sich daraus ein Unterlassungsanspruch des Schuldners gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 240, 22 StGB, nicht mit einer Meldung an die Schufa zu drohen, sowie gemäß § 823 Abs. 1, 1004 BGB i. V. m. Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 Grundgesetz, die Daten nicht an die Schufa weiterzuleiten.
Weitere Gerichtsurteile und rechtliche Aspekte:
- Das OLG Düsseldorf urteilte bereits am 09.07.2013 (Az. I-20 U 102/12), dass der Hinweis auf einen Schufa-Eintrag unzulässig und wettbewerbsrechtlich unlauter sein kann, da eine nicht unerhebliche Anzahl von Verbrauchern dem Zahlungsverlangen des Gläubigers folglich auch dann nachkommen werde, wenn sie die Rechnung wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Einwendungen eigentlich nicht bezahlen wollten.
- Ein früheres Urteil des OLG Hamburg vom 30.01.2013 (Az. 5 U 174/11) wurde in diesem Kontext kritisch gesehen, da es den Hinweis auf einen möglichen Schufa-Eintrag unter einem Mahnschreiben als zulässig erachtete.
Reaktionsmöglichkeiten für Betroffene:
- Rechtsanwalt Dr. Schulte empfiehlt, Mahnschreiben von Gläubigern und Inkassounternehmen genau zu überprüfen und sich rechtlich beraten zu lassen, wenn eine unzulässige Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag vorliegt.
- Betroffene, die sich durch eine unzulässige Drohung zur Zahlung haben drängen lassen, sollten prüfen, ob sie Ersatzansprüche gegen den Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen geltend machen können.
Die wichtigsten Erkenntnisse im Umgang mit der Schufa sind:
- Datenbasis und Funktion: Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Auskunftei, die Bonitätsdaten von Privatpersonen und Unternehmen sammelt und verarbeitet, um die Kreditwürdigkeit zu bewerten. Die Schufa ist keine staatliche Institution, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das hauptsächlich von ihren Vertragspartnern aus der Wirtschaft Informationen erhält. Zu den Vertragspartnern gehören Banken, Sparkassen, Versandhäuser, Mobilfunkanbieter und andere.
- Datensammlung: Die Schufa sammelt sowohl positive als auch negative Daten. Zu den gespeicherten Daten gehören:
- Personendaten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
- Informationen über Konten, Kredite und Verträge
- Zahlungsstörungen und Kündigungen
- Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen
- SCHUFA-Score: Anhand der gesammelten Daten berechnet die Schufa einen Scorewert, der die Wahrscheinlichkeit angibt, mit der eine Person ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen wird. Die genaue Berechnungsmethode des Scorings ist ein Geschäftsgeheimnis und wird nicht offengelegt. Es gibt einen allgemeinen Basis-Score sowie spezifische Branchen-Scores.
- Rechtliche Grundlagen: Die Tätigkeit der Schufa unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Rechte der Betroffenen nicht überwiegen.
- Transparenz und Kritik: Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die mangelnde Transparenz des Scoring-Verfahrens. Die genaue Score-Formel ist nicht zugänglich, was zu Diskussionen über die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse führt. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Fehleranfälligkeit der Daten und der Auswirkungen negativer Einträge auf Verbraucher.
- Ihre Rechte: Verbraucher haben das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft, um die über sie gespeicherten Daten einzusehen und zu überprüfen. Bei fehlerhaften oder unrechtmäßigen Einträgen haben Sie das Recht auf Berichtigung oder Löschung. Es ist ratsam, die Schufa-Daten regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- Negativeinträge: Negativeinträge entstehen beispielsweise durch:
- Nicht bezahlte Rechnungen
- Gekündigte Kredite
- Titulierte Forderungen
- Einträge im Schuldnerverzeichnis
- Löschung von Einträgen: Negativeinträge werden in der Regel drei Jahre nach Erledigung gelöscht. Es gibt jedoch Ausnahmen und Möglichkeiten zur vorzeitigen Löschung, insbesondere bei unberechtigten Einträgen.
- Vorgehen bei Problemen: Bei Problemen mit der Schufa empfiehlt es sich,Unstimmigkeiten zu dokumentieren und die eintragende Stelle sowie die Schufa schriftlich zu kontaktieren. Wenn keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen oder rechtliche Schritte einleiten.
- Schadensersatz: Bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung oder fehlerhaften Einträgen, die zu einem Schaden geführt haben, besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Nachteile von Schufa freien Krediten
Schufafreier Kredit: Chancen und Risiken im Überblick
Ein Kredit ohne SCHUFA kann für viele die letzte Möglichkeit sein, dringend benötigtes Geld zu erhalten. Besonders Personen mit negativen SCHUFA-Einträgen oder Selbstständige, die Schwierigkeiten haben, einen regulären Kredit zu beantragen, nutzen diese Option. Doch welche Vorteile bietet er wirklich, und welche Fallstricke gilt es zu vermeiden?
Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) haben etwa 9 % der deutschen Haushalte Schwierigkeiten, Kredite aufgrund schlechter Bonität zu beantragen. Das zeigt, dass eine hohe Nachfrage besteht, doch auch erhebliche Risiken lauern. Um nicht in eine finanzielle Falle zu geraten, sind fundierte Informationen unerlässlich.
Was ist ein schufafreier Kredit?
Ein schufafreier Kredit wird vergeben, ohne dass eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA erfolgt. In Deutschland arbeiten Banken normalerweise mit der SCHUFA zusammen, um die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu ermitteln. Wer negative Einträge hat, wird oft abgelehnt, da Banken das Ausfallrisiko minimieren möchten.
Statt auf die SCHUFA stützen sich Anbieter solcher Kredite auf andere Faktoren, insbesondere auf ein regelmäßiges Einkommen und eine feste Anstellung. Diese Art von Finanzierung bieten meist ausländische Banken an, darunter viele aus der Schweiz oder Liechtenstein. Eine Untersuchung der Universität Mannheim zeigt, dass rund 30 % aller Kreditanträge aufgrund negativer SCHUFA-Einträge nicht bewilligt werden.
Gerade weil diese Kredite häufig höhere Zinsen aufweisen, ist ein sorgfältiger Vergleich notwendig. Eine Analyse der Stiftung Warentest hat ergeben, dass viele schufafreie Kredite nicht nur teurer sind, sondern auch riskante Vertragsbedingungen enthalten.
Vorteile eines schufafreien Kredits
Es gibt Situationen, in denen ein Kredit ohne SCHUFA eine sinnvolle Lösung sein kann. Hier die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Keine SCHUFA-Abfrage
Da die SCHUFA nicht involviert ist, erscheint der Kredit nicht in deren Verzeichnis. Das kann von Vorteil sein, wenn man keine weitere Verschlechterung der Bonität riskieren möchte. Eine Untersuchung der Universität Hamburg zeigt, dass viele Verbraucher schufafreie Kredite bewusst nutzen, um sich finanziell flexibler aufzustellen.
Schnelle Auszahlung
Viele Kreditgeber versprechen eine rasche Bearbeitung und Auszahlung. In finanziellen Notfällen kann dies ein entscheidender Vorteil sein. Laut dem Bankenverband Deutschland erhalten Kreditnehmer oft bereits innerhalb von 48 Stunden ihr Geld, während reguläre Kredite eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen haben.
Option für Personen mit negativer SCHUFA
Wer aufgrund finanzieller Schwierigkeiten keinen herkömmlichen Kredit erhält, findet hier oft eine Alternative. Für sie kann ein schufafreier Kredit ein möglicher Ausweg sein.
Diskrete Abwicklung
Da der Kredit nicht bei der SCHUFA eingetragen wird, bleibt er für andere Banken oder Arbeitgeber unsichtbar. Vor allem Selbstständige profitieren davon, da Banken deren Einkommen oft als unzuverlässig einstufen. Eine Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) zeigt, dass viele Unternehmer Probleme haben, Kredite mit fairen Konditionen zu erhalten.
Nachteile und Risiken eines schufafreien Kredits
Trotz der Vorteile dürfen die erheblichen Risiken nicht unterschätzt werden.
Hohe Zinsen
Da Banken ein erhöhtes Risiko eingehen, verlangen sie deutlich höhere Zinssätze als bei regulären Krediten. Eine Analyse der Verbraucherzentrale Deutschland zeigt, dass die Zinsen oft zwischen 10 % und 15 % liegen, während klassische Kredite teilweise bereits ab 3 % angeboten werden. Das kann am Ende erheblich mehr Kosten verursachen.
Beispielhafte Zinssätze:
- Schufafreie Kredite: Ein typisches Beispiel ist die Sigma Kreditbank, die schufafreie Kredite mit effektiven Jahreszinssätzen von 15,10 % bis 15,12 % anbietet.
- Normale Kredite: Laut Daten der Deutschen Bundesbank lagen die durchschnittlichen effektiven Jahreszinssätze für Ratenkredite mit Laufzeiten zwischen einem und fünf Jahren im September 2023 bei 7,15 %.
Veranschaulichung anhand eines Beispiels:
Angenommen, Sie möchten einen Kredit über 5.000 € mit einer Laufzeit von 36 Monaten aufnehmen:
- Schufafreier Kredit: Bei einem effektiven Jahreszins von 15,10 % beträgt die monatliche Rate etwa 173,91 €. Die Gesamtkosten des Kredits belaufen sich somit auf ca. 6.260,76 €, wobei die Zinskosten 1.260,76 € ausmachen.
- Normaler Kredit: Bei einem effektiven Jahreszins von 7,15 % liegt die monatliche Rate bei etwa 154,72 €. Die Gesamtkosten des Kredits betragen somit ca. 5.570,02 €, wobei die Zinskosten 570,02 € ausmachen.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Zinskosten bei einem schufafreien Kredit deutlich höher sind als bei einem herkömmlichen Kredit mit Schufa-Prüfung.
Begrenzte Kreditsummen
Schufafreie Kredite sind oft auf maximale Summen von 3.500 €, 5.000 € oder 7.500 € begrenzt. Wer höhere Beträge benötigt, muss sich nach anderen Finanzierungswegen umsehen. Eine Untersuchung der Bundesbank zeigt, dass der durchschnittliche Kreditbetrag in Deutschland bei rund 12.000 € liegt. Für viele reicht ein schufafreier Kredit also nicht aus.
Strikte Rückzahlungsbedingungen
Oft sind die Laufzeiten kürzer als bei normalen Krediten. Das bedeutet höhere monatliche Raten und ein höheres Risiko für Zahlungsschwierigkeiten. Laut einer Untersuchung des Instituts für Finanzdienstleistungen geraten etwa 20 % der Kreditnehmer mit hohen Zinssätzen innerhalb weniger Monate in finanzielle Probleme. Ein gut durchdachter Rückzahlungsplan ist daher unerlässlich.
Risiko unseriöser Anbieter
Der Markt für schufafreie Kredite ist nicht immer transparent. Es gibt viele dubiose Anbieter, die hohe Vermittlungsgebühren verlangen oder versteckte Kosten einbauen. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest ergab, dass einige Anbieter fragwürdige Verträge anbieten, die Verbraucher zusätzlich belasten. Deshalb ist eine gründliche Recherche unverzichtbar.
Einkommensnachweis erforderlich
Auch wenn die SCHUFA nicht geprüft wird, setzen die meisten Anbieter ein festes Einkommen voraus. Arbeitslose oder Personen mit unsicherem Einkommen haben kaum eine Chance, ein solches Darlehen zu erhalten. Eine Studie der Universität Köln zeigt, dass 70 % dieser Kredite nur an Personen mit stabilem Einkommen vergeben werden.
Fazit: Wann ist ein schufafreier Kredit sinnvoll?
Ein Kredit ohne SCHUFA kann eine kurzfristige Lösung sein, sollte aber gut überlegt werden. Die hohen Zinsen und strengen Rückzahlungsbedingungen machen ihn zu einer teuren Alternative. Wer Geld benötigt, sollte zunächst prüfen, ob es andere Optionen gibt – etwa eine Umschuldung oder ein Darlehen von Familie oder Freunden.
„Ein schufafreier Kredit kann in bestimmten Fällen helfen, aber er sollte niemals die erste Wahl sein. Wer die Konditionen nicht genau prüft, riskiert hohe Kosten und finanzielle Schwierigkeiten“, warnt ein Experte für Verbraucherschutz.
Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale zeigt, dass ein klug gewählter Umschuldungskredit oft eine bessere Lösung ist. Er kann helfen, bestehende Verbindlichkeiten günstiger zusammenzufassen, anstatt sich auf teure schufafreie Kredite einzulassen.
Ein sorgfältiger Vergleich der Angebote verschiedener Anbieter zahlt sich aus. Wer sich unsicher ist, sollte einen unabhängigen Finanzberater hinzuziehen. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung haben Kreditnehmer, die sich vorher beraten lassen, eine um 30 % höhere Chance auf ein besseres Kreditangebot.
Wenn man einen negativen Schufa-Eintrag hat, kann das schwerwiegende Folgen haben: Kredite werden abgelehnt, Mobilfunkverträge scheitern, Mietverträge platzen. Doch nicht jeder Eintrag ist berechtigt oder rechtmäßig – hier kann ein spezialisierter Anwalt wie Dr. Thomas Schulte aus Berlin konkrete Hilfe leisten.
1. Was bedeutet ein negativer Schufa-Eintrag?
Ein negativer Eintrag bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) signalisiert Vertragspartnern wie Banken, Vermietern oder Versandhäusern, dass ein Ausfallrisiko besteht. Dies kann z. B. auf Folgendes zurückgehen:
- Nicht bezahlte Rechnungen
- Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide
- Gerichtliche Verfahren
- Falsche oder veraltete Daten
- Einträge trotz Ausgleich der Forderung
Wichtig: Selbst kleine und längst bezahlte Schulden können jahrelang gespeichert bleiben – oft unnötig lange.
2. Was kann man selbst tun bei negativer Schufa?
Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, kann man folgende Schritte selbst prüfen:
✅ Kostenlose Selbstauskunft anfordern:
Einmal jährlich hat jeder Bürger das Recht auf eine kostenlose Datenübersicht gemäß Art. 15 DSGVO direkt bei der Schufa.
Website: www.meineschufa.de
✅ Einträge auf Richtigkeit prüfen:
- Ist die Forderung berechtigt?
- Ist der Eintrag vielleicht veraltet?
- Wurde die Forderung bereits bezahlt?
✅ Direkte Löschung bei Erledigung verlangen:
Nach bestimmten Kriterien (z. B. Zahlung nach Mahnung unter 2.000 €, keine Titulierung) kann man die Löschung direkt beantragen.
3. Wann hilft ein spezialisierter Anwalt wie Dr. Thomas Schulte?
Ein erfahrener Anwalt kann die rechtliche Lage besser einschätzen und aktiv für eine Löschung streiten – außergerichtlich und bei Bedarf auch vor Gericht. Dr. Thomas Schulte aus Berlin ist seit vielen Jahren auf genau solche Fälle spezialisiert und bietet konkrete Hilfe:
🔍 Analyse der Schufa-Daten:
Rechtliche Überprüfung auf Datenschutzverstöße, Verjährung, Löschfristen oder falsche Einträge.
📄 Außergerichtliche Löschungsanträge:
Schriftliche Anträge an die Schufa oder Gläubiger mit rechtlicher Begründung.
⚖️ Gerichtliche Durchsetzung:
Falls nötig, Klage vor dem zuständigen Landgericht bei unberechtigtem Verhalten der Schufa oder Gläubiger.
💬 Verhandlung mit Gläubigern:
Auch bei berechtigten Forderungen kann eine Löschung oder kulante Lösung vereinbart werden (z. B. durch Vergleich).
📌 Vorsorgliche Beratung:
Etwa vor einem Immobilienkauf, der Gründung oder geplanten Krediten: präventive Prüfung auf Einträge.
4. Was macht Dr. Thomas Schulte besonders?
- Mehr als 20 Jahre Erfahrung im Datenschutz- und Kapitalmarktrecht
- Konkrete Lösungsstrategien, keine Pauschallösungen
- Transparente Kommunikation mit kostenfreier Ersteinschätzung
- Direkter Kontakt zum Team, keine Callcenter-Kommunikation
- Erfolge vor Gericht und bei außergerichtlichen Verhandlungen
- Erwähnung in Fachzeitschriften wie Capital (2007) für besondere Leistungen
5. Fazit: Schufa-Probleme sind lösbar – mit professioneller Hilfe
Ein negativer Schufa-Eintrag muss nicht das Ende bedeuten. Viele Einträge sind rechtswidrig oder veraltet und können gelöscht werden. Ein erfahrener Anwalt wie Dr. Thomas Schulte aus Berlin kann Sie dabei rechtlich fundiert, konsequent und menschlich beraten.
Kontakt Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin:
📍 Malteserstraße 170, 12277 Berlin
📞 030 – 22 19 220 20
📧 dr.schulte@dr-schulte.de
🌐 www.dr-schulte.de
Haben Sie Probleme mit der Schufa? Eine falsche Eintragung kann schwerwiegende Folgen haben – von abgelehnten Krediten bis hin zu eingeschränkter finanzieller Freiheit. Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin, hilft Ihnen dabei, unberechtigte Einträge zu löschen und Ihre Bonität zu schützen.
Zögern Sie nicht – lassen Sie Ihre Schufa jetzt rechtlich prüfen!
📞 Rufen Sie uns an: 030 – 22 19 220 20
📧 Schreiben Sie uns: dr.schulte@dr-schulte.de