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Vermögensverwaltung – Fehlende Transparenz der Anbieter

Professionelle Vermögensverwaltung ist bei größeren Anlagebeträgen fast schon ein Pflicht, aber auch bei kleineren Beträgen kann es sich lohnen, das verdiente und angesparte Kapital in fremde Hände zu geben.
Jedoch stellt sich jedem Anleger im wesentlichen die gleiche Frage: Wieviel kostet mich die Verwaltung meines Vermögens?

Eine nicht ganz unwichtige Frage, denn die Kosten der Vermögensverwaltung mindern die Rendite des angelegten Kapitals und führen zu einer geringeren Auszahlung. Durch den Zinseszins-Effekt und die meist langjährigen Anlagehorizonte, die oft über Jahrzehnte reichen, wird diese Frage umso dringlicher, da ihre Auswirkung im Laufe der Jahre stets zunimmt.

Die Frage nach den Kosten hat in den letzten Jahren ein stiefmütterliches Dasein geführt. Das Thema wurde allenfalls in Fachkreisen thematisiert. Seit der sog. Finanzkrise hat sich dies ein Stück  weit geändert, die Öffentlichkeit ist etwas sensibler dafür geworden, wie Banken und andere Institute ihr Geld beim Anleger verdienen.

Nichtdestotrotz ist die öffentliche Diskussion oft oberflächlich un
d durchdringt das Thema nicht wie es erforderlich wäre. Im Ergebnis bleiben die Deutschen ein Volk von finanzwirtschaftlichen Laien.

Bei der hier konkreten Frage nach den Kosten der Vermögensverwaltung stellt sich zunächst einmal das Problem, dass wir über entgangenen Gewinn reden. Der Anleger entscheidet sich für eine bestimmte Vermögensverwaltung und sieht wie sich sein Vermögen stetig mit einem bestimmten Zinssatz vermehrt. Er sieht außerdem aus der regelmäßigen Abrechnung, dass er einen bestimmten Gebührensatz als Verwaltungsgebühr abführen muss.

Er sieht jedoch nicht, welche Rendite sich alternativ mit einer anderen Vermögensverwaltung erzielen ließe. Dieser Vergleich kostet jedoch Zeit und damit Geld. Der Anleger will ja gerade den Posten „Vermögensverwaltung“ outsourcen und sich nicht selber darum kümmern müssen.

Bei jeder Auslagerung stellt sich das Problem des „Prinzipal-Agent“ bzw. Auftraggeber und Geschäftsführer.  Der Anleger tritt als Auftraggeber an den Vermögensverwalter heran und überträgt ihm die Vermögensverwaltung. Nun muss der Auftraggeber sicherstellen, dass der Geschäftsführer diesen Auftrag möglichst im  Interesse  des Auftraggebers ausführt. Beide haben jedoch unterschiedliche Interessen:

Der Vermögensverwalter möchte möglichst viel Geld für sich verdienen, der Anleger möchte ebenfalls Geld für sich verdienen – mit Hilfe des Vermögensverwalters.

Dem Bezahlmodell kommt hier eine besondere Bedeutung zu, denn dies sollte im Idealfall dazu führen, dass der Vermögensverwalter möglichst im Interesse des Anlegers handelt.

Hierzu wurde die Erfolgsbeteiligung erdacht: Der Vermögensverwalter profitiert, wenn der Anleger profitiert. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass der Vermögensverwalter einen bestimmten Prozentsatz an der Anlagesumme regelmäßig erhält. Vermehrt er die Anlagesumme, erhöht sich sein Verdienst. Ein erfolgversprechendes Modell, das das „Prinzipal-Agent-Dilemma“ entschärft.

Die Margen bei diesen Modellen reichen von ca. 0,5 % bis 1,5 %. Leider wird dieses Honorarmodell nicht „lupenrein“ am Markt praktiziert. Denn es bleibt bei dem Großteil der Anbieter (Banken, private Vermögensverwalter, Verwaltungsgesellschaftgen etc.) nicht bei der Erfolgsbeteiligung.

Hinzu treten die Provisionen, die die Verwalter einstreichen. Dabei haben die Anbieter eine große Fantasie entwickelt, um beim Anleger extra abzukassieren, in der Hoffnung dieser würde es nicht merken.

Es gibt zum einen die klassische Vermittlungsprovision: Ein Vermögensverwalter möchte einen bestimmten Fonds in das Portfolio des Anlegers aufnehmen. Er geht zu dem Institut, bspw. eine Bank, die diesen Fonds betreibt und erhält von dieser eine Provision für den neuen Anleger. Diese Provision verzehrt das Anlagekalkül des Vermögensverwalters, weil nun sein eigenes Umsatzinteresse von der Provision beeinflusst wird. Die Provisionen können die daneben bestehende Beteiligung am Anlagekapital „outperformen“, so dass sich der Verwalter nur noch an ihnen orientiert. Hier wird der Anleger doppelt betrogen: Ihm wird nicht nur die Provision vorenthalten, sondern er muss sich auch noch mit Produkten herumschlagen, die nicht die gewünschte Performance erbringen. Denn eines ist auch klar: Hohe Provisionen werden meist für Produkte gezahlt, die sich auf andere Weise nicht verkaufen ließen. Im Ergebnis hat der Anleger hier einen doppelten Nachteil.

Aufgrund dieser schädlichen Auswirkungen von Provisionen ist es im Interesse eines jeden Anlegers, die Provisionszahlungen zu unterbinden. Wie schon erwähnt, gibt es nicht nur Vermittlungsprovisionen, sondern auch Bestandsprovisionen und und ähnliches mehr. Im Ergebnis sind sie jedoch für den Anleger allesamt schädlich. Die Rechtsprechung hat sich vor allem im Hinblick auf die EU-Direktive „Markets in Financial Instruments Directive“ (Richtlinie 2004/39/EG).und die Transparenz bei der Abrechnung von Provisionen eingefordert, so z.B. BGHZ 146, 235, 239 und der Beschluss des BGH vom 20.01.2009, Az.:XI ZR 510/07. Nicht abschliessend geklärt ist die Frage, ob bei Nichtaufklärung dann zu Rückforderung der Provisionen berechtigt; für diesen Fall rechnen Experten mit möglichen Rückforderungssummen von 2 Mrd. € und mehr allein für Deutschland.

Nun ist es eine Sache, sich auf die Rechtsprechung zu verlassen, immerhin müsste man in diesen Fällen einen kostspieligen Rechtsstreit führen.

Eine andere Möglichkeit ist, auf die Vertragsgestaltung der Vermögensverwaltung Einfluss zu nehmen. Inwieweit der Verwalter sich hierzu bereit erklärt, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Jedoch bringt auch ein erfolgloser Versuch einen Erkenntnisgewinn: Man hat zumindest Gewissheit, „wo der Hase begraben liegt“.

Für die Verhandlung ist es vorteilhaft, die verschiedenen Honorarmodelle zu kennen. Vor allem für kleinere Vermögen ist eine Vermögensverwaltung relativ teuer, da der Aufwand 500.000 € zu verwalten nicht viel höher ist als 10.000 € zu verwalten. Viele Verwalter übernehmen die Betreuung nur wegen der zusätzlichen Provisionen. Wenn hier also die Provisionen dem Anleger zustehen sollen, so muss der Verwalter anders entlohnt werden. Man könnte die Erfolgsbeteiligung bzw. die prozentuale Beteiligung am Anlagekapital erhöhen. Mehr als 1,5 % sind jedoch nicht empfehlenswert. Denken Sie daran, dass Ihr Geld dies erst durch zusätzliche Rendite erwirtschaften muss.

Ebenfalls möglich ist  ein Stundenhonorar bzw. Fixum, das regelmäßig für die Verwaltung gezahlt wird. Sie werden überrascht sein, wenn von Ihnen mehrere hundert Euro im Jahr verlangt werden. Die offensichtlichen Kosten erscheinen sehr viel höher. Es gilt der Grundsatz, dass nur Kosten schmerzen, die Sie bewusst entrichten. Da dies bei den Provisionen nicht  der Fall ist, schmerzen sie auf den ersten Blick nicht. Wir möchten Ihnen jedoch anraten, die –zugegebenermaßen – schmerzhaften Kosten transparent zu machen. Nur dann können sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis Ihrer Vermögensverwaltung richtig einschätzen.

Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de  

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 663 vom 10. März 2010 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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