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Bank haftet für vorsätzliche Überbewertung

OLG Celle: Bank haftet für vorsätzliche Überbewertung der Schrottimmobilie

In einer Entscheidung vom 13.02.2007 hat das Oberlandesgericht Celle in einem Schrot­tim­mo­bi­lien­fall auf den „Badenia/Allwo/Heinen und Biege“-Komplex die Deutsche Bausparkasse Badenia zu Scha­den­er­satz verurteilt. Dies ist nicht das erste Mal, dass das Oberlandesgericht Celle so ent­schei­det. Auch das OLG Karlsruhe hat in einem sehr ausführlichen Urteil bereits einmal eine Haftung der Ba­de­nia, ebenso wie der Allwo GmbH angenommen. Hintergrund waren die Woh­nungs­ve­räu­ße­run­gen aus dem Bestand der Allwo in den 90iger Jahren mittels eines ruinösen Finanzierungsmodells der Badenia über den Strukturvertrieb der inzwischen insolventen Heinen & Biegel GmbH.


Interessant ist der Ansatzpunkt, den das OLG Celle in dem Urteil 16 U 5/06 für eine Haftung der Bank annimmt. Nach dem sehr lesenswerten Urteil des Oberlandesgerichtes besteht eine Haftung der finanzierenden Bank insbesondere deswegen, weil die Bewertungen der verkauften Immobilien vor­sätz­lich und systematisch zu hoch angesetzt wurden, um eine 100%ige Kaufpreisfinanzierung durch die Badenia darstellen zu können. Auf diese Weise soll sich die Badenia ein Dar­le­hens­ge­schäft in Höhe von mehreren 100 Mio DM gesichert haben, ohne das den Immobilien entsprechende Markt­wer­te entgegen standen.
Ihren Ursprung fanden die überhöhten Verkaufspreise der Allwo-Immobilien in den ca. 30% des Kauf­preis betragenden Weichkosten, an denen allein die nach dem Vertriebskonzept an Heinen & Bie­gel zu zahlenden Provisionen von 18,75 % beteiligt waren. Diese Weichkosten und Ver­kaufs­pro­vi­sio­nen wurden dem Käufer schlichtweg auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Da der der Kaufpreis zu 100 % von der Badenia finanziert war, stand somit der Darlehensgewährung in Höhe von mindestens 30 % gar nichts als Sicherheit gegenüber: Der Verkehrswert der Immobilie deckte den Dar­le­hens­be­trag ja nicht. Gleichwohl hatte die Badenia nach den Feststellungen des OLG Celle vorsätzlich die Ver­kehrs­wer­te erhöht festgesetzt, was nach Ansicht des Gerichts zu einer vorsätzlichen sit­ten­wid­ri­gen Schädigung der Immobilienkäufer führte. Demgemäß haftet die Badenia vollständig auf Scha­den­er­satz in diesem Zusammenhang.
Das Oberlandesgericht Celle grenzt sich durch diese Entscheidung von einer gegenteiligen Ent­schei­dung des Bundesgerichtshofes ab. Der BGH hatte entschieden, dass die Vorschriften zur Ermittlung des Beleihungswertes einer finanzierten Immobilie lediglich im internen Interesse der Banken und Spar­kas­sen liege und keinerlei drittschützende Wirkung zugunsten de Käufers hätten. Das Ober­lan­des­ge­richt Celle will von diesem Grundsatz zumindest in den Fällen abrücken, in denen die Über­be­wer­tung vorsätzlich geschehen sei. Denn in einem solchen Fall sei die Bank nicht schützenswert.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 168 vom 22. Februar 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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