F & P AG – Skandal

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Gerichtsgebäude / Pixabay

Was macht eigentlich der Skandal um die F & P AG? Aktuell hat die Insolvenzverwalterin einen Zwischenbericht vorgelegt. Die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hatte am 30.08.2005 der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG (vormals: „Freitag & Partner“) sowie deren Komplementärin, der F & P Aktiengesellschaft, beide Kassel, das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.


Zusammenhänge F & P

Nach einer Mitteilung der Behörde warben die Gesellschaften mit einem Beteiligungsangebot  namens „Fonds V“, bei dem Anleger sich als Kommanditisten an der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG beteiligten. Die KG wiederum sollte die angenommenen Gelder in verschiedenen Finanzinstrumenten, wie festverzinslichen Wertpapieren, Aktien etc., vermehren. Die F & P Aktiengesellschaft & Co. KG hatte zuletzt ein Kommanditkapital von etwa 50 Mio. €, an dem sich ca. 2.500 Anleger beteiligt haben sollen. Hintergrund waren unerlaubte Finanzkommisisionsgeschäfte.
Was ist ein Finanzkommissionsgeschäft?
Ein Kommissionsgeschäft liegt vor, wenn jemand Wertpapiere für Rechnung eines anderen im eigenen Namen erwirbt. Bei den genannten Fondsgesellschaften lockten die Fondsgesellschaften in diesem Sinne mit verschiedenen Investitionsmöglichkeiten je nach Risikobereitschaft. Der Anleger legte also sein Geld nicht als Gesellschafter in die Gesellschaft ein, die hiermit in eigenem Namen wirtschaftete, sondern die Gesellschaft erwarb für den Anleger Wertpapiere. Er war damit als Gesellschafter zwar am Gesellschaftsvermögen beteiligt, aber nicht mit einem Anteil am Gesamtvermögen der Gesellschaft, sondern nur durch den Wert „seiner“ Wertpapiere. Dies stellt nach den Definitionen des Kreditwesengesetzes ein Bankgeschäft dar, das nur von Unternehmen betrieben werden kann, die eine Genehmigung der Bundesanstalt hierfür besitzen. Das BAFin hat daher mit sofortiger Wirkung die Abwicklung der Fondsgesellschaften in Form von Kommanditgesellschaften und den Gesellschaften sowie ihren geschäftsführenden Gesellschaften verboten, entsprechende Geschäfte zu führen.
Vorgeschichte
Schon seit Sommer 2004 waren diese Vorgänge bekannt. Schon zum damaligen Zeitpunkt wurde gewarnt von dem Autor in der Fachpresse, weil derartige Rechtskonstruktionen scharf beobachtet wurden. Die Frage damals? Worauf sollten Fonds-Gesellschafter wie Fonds-Betreiber achten? Zunächst sollten Sie sich freuen, wenn sie es sich bei der Gesellschaft um einen Schiff-, Film- oder Immobilienfonds handelt, der lediglich überschüssige Liquidität kurzfristig in Wertpapiere anlegt. Derartige Gesellschaften seien laut ausdrücklichem Hinweis des BAFin grundsätzlich nicht betroffen. Zum weiteren sollte die Gesellschaftssatzung und entsprechende Fonds-Prospekte genau geprüft werden: Unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung darf der Gesellschafter nicht einen Wertanteil (etwa bei seinem Ausscheiden) erhalten, der von dem Vermögensverhältnissen der Gesellschaft (einschließlich stiller Reserven) abgekoppelt ist und sich nach dem Wert bestimmter Wertpapiere oder sonstiger Börsenwerte richtet. Vielmehr sollte das Geld primär der Gesellschaft zukommen, die hierfür nicht nur für den Anleger, sondern allgemein für sich selbst Wertpapiere erwirbt, von deren Kursgewinnen alle Gesellschafter gleichmäßig profitieren. Oder in den Worten des BAFin: Eine (unzulässiges) Finanzkommissionsgeschäft liege primär vor, wenn „der Beteiligungserlös des Anlegers maßgeblich von der Wertpapierentwicklung der Finanzinstrumente bestimmt wird“ und „der Kapitalanteil des Anlegers anhand der Inventarwertberechnung der Finanzinstrumente zu aktuellen Marktwerten bestimmt wird“. Kurz: Die Mitteilungen des jeweiligen Wertes eines Anteils an einer Fondsgesellschaft müssen unabhängig von Börsenwerten sein! Auf wie viele Fondsgesellschaften dies zutrifft, wird die Zukunft zeigen. Gesellschafter sind aufgerufen, Ihre Beteiligungen einmal genauer zu prüfen und können im Falle schlechter Rücknahmepreise eventuell auf eine Abwicklung der Gesellschaft mit entsprechender Anteilsauszahlung rechnen. Fondsinitiatoren dagegen sind aufgerufen, andere Modelle zu entwickeln, mit denen im Fondsmodell auf die Wünsche des einzelnen Anlegers flexibel reagiert werden kann.
Besonderheiten F & P Aktiengesellschaft
Der Abwickler informierte die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigt: die Staatsanwaltschaft ermittelte zum AZ. 5620 Js 33400/05. Im Rahmen der Ermittlungen sind ca. 15. Mio. Euro an Anlegergeldern wieder aufgetaucht und von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden.
Einstweiliger Rechtsschutz / Forderungsanmeldung
Der Vorstand der Gesellschaft hat sofort umfassend ausgesagt und angegeben die Belege des Brokers aus Großbrittannien selbst auf einem Farbkopierer gefälscht zu haben. Aufgrund der Untersuchungen der BAFin, die die Rückabwicklung angeordnet hatte, mußte er fürchten, daß die jahrelangen Fälschungen auffliegen würden. Jahrelang waren die Fälschungen – so die Aussage – weder den Wirtschaftsprüfern noch Mitarbeitern, Kunden oder Vertriebspartnern aufgefallen. Eine vernünftige Kontrolle durch die Behörden (Finanzämter) oder die Wirtschaftsprüfer hat es offenbar nicht gegeben.
Bericht der Insolvenzverwaltung vom Februar 2007
In dem Ver­fah­ren um die Plei­te der F & P AG & Co. KG hat nun­mehr die zu­stän­di­ge In­sol­venz­ver­wal­te­rin ei­nen neu­en Be­richt vor­ge­legt. Hie­raus er­gibt sich, dass das Gut­ha­ben der F & P AG & Co. KG mit Stand vom 31.12.2006 insgesamt 23.036.212,57 Eu­ro be­trug. Nach An­ga­ben der In­sol­venz­ver­wal­te­rin ist es ge­lun­gen, die be­ste­hen­den Gut­ha­ben bei den Ban­ken zur In­sol­venz­mas­se zu zie­hen. Un­ter an­de­rem wur­den Gut­ha­ben der AMT Fu­tu­res Ltd. in Hö­he von 4.140.121,53 Eu­ro, der Mo­ven­tum S.A. in Hö­he von 1.055.827,61 Eu­ro und der Fi­de­li­ty In­vest­ment Ser­vi­ces in Hö­he von 212.331,98 Eu­ro so­wie 7.645,74 Eu­ro si­cher­ge­stellt. Der In­sol­venz­ver­wal­te­rin ist es wei­ter­hin ge­lun­gen, ein Grund­stück in der Wil­helms­hö­her Al­lee 22, 34117 Kas­sel zum Kaufpreis von 150.000,00 EUR zu ver­äu­ßern. Ein wei­te­res Grund­stück in Gu­tens­berg/Deu­te soll eben­falls ver­äu­ßert wer­den. Der Er­lös wird in die Insolvenzmasse fallen.
Aus dem Be­richt der In­sol­venz­ver­wal­te­rin er­gibt sich ferner, dass ge­gen den ehe­ma­li­gen Wirt­schafts­prü­fer der Ge­sell­schaft Pfi­zen­may­er ein Kla­ge­ver­fah­ren auf Rück­zah­lung ge­zahl­ter Ho­no­ra­re für Prü­fungs­hand­lun­gen und sons­ti­ge steu­er­li­che und recht­li­che Be­ra­tung vor dem Land­ge­richt Ber­lin an­hän­gig ist. Ter­min zur Gü­te­ver­hand­lung und zur münd­li­chen Ver­hand­lung soll auf den 03.04.2007 an­be­raumt wor­den sein.
Des Wei­te­ren wird im Rah­men des Gläu­bi­ger­aus­schus­ses über die Bil­dung ei­nes Rechts­ver­fol­gungs­pools nach­ge­dacht, um wei­te­re An­sprü­che gel­tend ma­chen zu kön­nen. Die In­sol­venz­ver­wal­te­rin hat auch Steu­er­er­stat­tun­gen für die F & P AG & Co. KG in Hö­he von 518.787,00 Eu­ro er­rei­chen kön­nen.
Da­rü­ber hi­naus we­rden Scha­den­er­satz­an­sprü­che ge­gen die Fir­ma AMT Fu­tu­res Ltd. / IQS Ca­pi­tal Ma­nage­ment Ltd. (Bar­ba­dos) ge­prüft. Hier­bei geht es vor al­lem um den Tat­be­stand des Churning, bei dem ein un­ge­recht­fer­tig­ter häu­fi­ger Um­schlag des An­la­ge­kon­tos durch den Bro­ker oder Ver­mitt­ler zu Las­ten der Gewinnchancen der Kun­den er­folgt, um Pro­vi­si­ons­ein­nah­men zu er­lan­gen (vgl. Bun­des­ge­richts­hof, Ur­teil vom 25.11.1994, XI ZR 45/91).
Auch straf­recht­lich er­ge­ben sich ers­te Ergebnisse, so ist der ehe­ma­li­ge Vor­stand der F & P AG, Ben­ja­min Lu­cheux, zu ei­ner Ge­samt­frei­heits­stra­fe von fünf Jah­ren ver­ur­teilt wor­den. Des­sen Frau, Chris­ti­na L. wur­de zu ei­ner Frei­heits­stra­fe von ei­nem Jahr und zehn Mo­na­ten ver­ur­teilt, wo­bei die Frei­heits­stra­fe zur Be­wäh­rung aus­ge­setzt wur­de. Wei­te­re Straf­ver­fah­ren dauern noch an.
Die durch die Staats­an­walt­schaft Kas­sel bei einem Dritten si­cher­ges­tel­lte Bar­geld­sum­me in Hö­he von 62.100,00 Eu­ro wur­de eben­falls an die In­sol­venz­ver­wal­terin aus­ge­kehrt. Die­se prüft un­ter­des­sen wei­te­re An­sprü­che ge­gen Dritte, da die­ser und auch an­dere Per­so­nen als Auf­sichts­rats­mit­glie­der der F & P AG un­ter­be­rech­tig­te Aufsichtsratsvergütungen ohne die Erbringung von Gegenleistungen er­hal­ten ha­ben sol­len.
Ins­ge­samt ist vom Gläu­bi­ger­aus­schuss die Erstel­lung ei­nes In­sol­venz­plans durch die In­sol­venz­ver­wal­terin an­ge­regt wo­rden, um durch das In­sol­venz­plan­ver­fah­ren schnel­ler zur Aus­zah­lung der Gel­der der ge­schä­dig­ten An­le­ger zu ge­lan­gen. Hier­zu hat der Gläu­bi­ger­aus­schuss ei­ne Pres­se­mit­tei­lung auf der Platt­form Open PR ver­öf­fent­licht. Die­se ist un­ter http:\\openpr.de\news\111803 ab­ruf­bar.
Nach An­ga­be der In­sol­venz­ver­wal­te­rin wur­den bis­her 2.584 For­de­rungs­an­mel­dun­gen ge­mäß § 174 InsO in Hö­he von ins­ge­samt 10.579.193,79 Eu­ro zur In­sol­venz­ta­bel­le an­ge­mel­det. Da­von wur­den bi­sher For­de­run­gen in Hö­he von 47.542.729,39 Eu­ro an­er­kannt. Die bis­her be­strit­tenen For­de­run­gen be­lau­fen sich auf 52.421.666,25 Eu­ro.
Die In­sol­venz­ver­wal­te­rin rech­net zum momentanen Zeitpunkt mit ei­ner In­sol­venz­quo­te von ca. 40 %. Auf den rest­li­chen For­de­run­gen blei­ben die ge­schä­dig­ten An­le­ger dem­nach wohl sit­zen, wenn sich nicht noch wei­te­re ver­ant­wort­li­che Per­so­nen fin­den, die noch nicht die Pri­va­tin­sol­venz an­ge­mel­det ha­ben, so wie dies z.B. der ehe­ma­li­ge Vor­stands­vor­sit­zen­de und sei­ne Frau bereits ge­tan ha­ben. Hier ist zu prüfen, ob eine Privatinsolvenz überhaupt wegen dieser Schulden möglich ist.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 167 vom 22. Februar 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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