Was macht eigentlich der Skandal um die F & P AG? Aktuell hat die Insolvenzverwalterin einen Zwischenbericht vorgelegt. Die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hatte am 30.08.2005 der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG (vormals: „Freitag & Partner“) sowie deren Komplementärin, der F & P Aktiengesellschaft, beide Kassel, das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.
Zusammenhänge F & P
Nach einer Mitteilung der Behörde warben die Gesellschaften mit einem Beteiligungsangebot namens „Fonds V“, bei dem Anleger sich als Kommanditisten an der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG beteiligten. Die KG wiederum sollte die angenommenen Gelder in verschiedenen Finanzinstrumenten, wie festverzinslichen Wertpapieren, Aktien etc., vermehren. Die F & P Aktiengesellschaft & Co. KG hatte zuletzt ein Kommanditkapital von etwa 50 Mio. €, an dem sich ca. 2.500 Anleger beteiligt haben sollen. Hintergrund waren unerlaubte Finanzkommisisionsgeschäfte.
Was ist ein Finanzkommissionsgeschäft?
Ein Kommissionsgeschäft liegt vor, wenn jemand Wertpapiere für Rechnung eines anderen im eigenen Namen erwirbt. Bei den genannten Fondsgesellschaften lockten die Fondsgesellschaften in diesem Sinne mit verschiedenen Investitionsmöglichkeiten je nach Risikobereitschaft. Der Anleger legte also sein Geld nicht als Gesellschafter in die Gesellschaft ein, die hiermit in eigenem Namen wirtschaftete, sondern die Gesellschaft erwarb für den Anleger Wertpapiere. Er war damit als Gesellschafter zwar am Gesellschaftsvermögen beteiligt, aber nicht mit einem Anteil am Gesamtvermögen der Gesellschaft, sondern nur durch den Wert „seiner“ Wertpapiere. Dies stellt nach den Definitionen des Kreditwesengesetzes ein Bankgeschäft dar, das nur von Unternehmen betrieben werden kann, die eine Genehmigung der Bundesanstalt hierfür besitzen. Das BAFin hat daher mit sofortiger Wirkung die Abwicklung der Fondsgesellschaften in Form von Kommanditgesellschaften und den Gesellschaften sowie ihren geschäftsführenden Gesellschaften verboten, entsprechende Geschäfte zu führen.
Vorgeschichte
Schon seit Sommer 2004 waren diese Vorgänge bekannt. Schon zum damaligen Zeitpunkt wurde gewarnt von dem Autor in der Fachpresse, weil derartige Rechtskonstruktionen scharf beobachtet wurden. Die Frage damals? Worauf sollten Fonds-Gesellschafter wie Fonds-Betreiber achten? Zunächst sollten Sie sich freuen, wenn sie es sich bei der Gesellschaft um einen Schiff-, Film- oder Immobilienfonds handelt, der lediglich überschüssige Liquidität kurzfristig in Wertpapiere anlegt. Derartige Gesellschaften seien laut ausdrücklichem Hinweis des BAFin grundsätzlich nicht betroffen. Zum weiteren sollte die Gesellschaftssatzung und entsprechende Fonds-Prospekte genau geprüft werden: Unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung darf der Gesellschafter nicht einen Wertanteil (etwa bei seinem Ausscheiden) erhalten, der von dem Vermögensverhältnissen der Gesellschaft (einschließlich stiller Reserven) abgekoppelt ist und sich nach dem Wert bestimmter Wertpapiere oder sonstiger Börsenwerte richtet. Vielmehr sollte das Geld primär der Gesellschaft zukommen, die hierfür nicht nur für den Anleger, sondern allgemein für sich selbst Wertpapiere erwirbt, von deren Kursgewinnen alle Gesellschafter gleichmäßig profitieren. Oder in den Worten des BAFin: Eine (unzulässiges) Finanzkommissionsgeschäft liege primär vor, wenn „der Beteiligungserlös des Anlegers maßgeblich von der Wertpapierentwicklung der Finanzinstrumente bestimmt wird“ und „der Kapitalanteil des Anlegers anhand der Inventarwertberechnung der Finanzinstrumente zu aktuellen Marktwerten bestimmt wird“. Kurz: Die Mitteilungen des jeweiligen Wertes eines Anteils an einer Fondsgesellschaft müssen unabhängig von Börsenwerten sein! Auf wie viele Fondsgesellschaften dies zutrifft, wird die Zukunft zeigen. Gesellschafter sind aufgerufen, Ihre Beteiligungen einmal genauer zu prüfen und können im Falle schlechter Rücknahmepreise eventuell auf eine Abwicklung der Gesellschaft mit entsprechender Anteilsauszahlung rechnen. Fondsinitiatoren dagegen sind aufgerufen, andere Modelle zu entwickeln, mit denen im Fondsmodell auf die Wünsche des einzelnen Anlegers flexibel reagiert werden kann.
Besonderheiten F & P Aktiengesellschaft
Der Abwickler informierte die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigt: die Staatsanwaltschaft ermittelte zum AZ. 5620 Js 33400/05. Im Rahmen der Ermittlungen sind ca. 15. Mio. Euro an Anlegergeldern wieder aufgetaucht und von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden.
Einstweiliger Rechtsschutz / Forderungsanmeldung
Der Vorstand der Gesellschaft hat sofort umfassend ausgesagt und angegeben die Belege des Brokers aus Großbrittannien selbst auf einem Farbkopierer gefälscht zu haben. Aufgrund der Untersuchungen der BAFin, die die Rückabwicklung angeordnet hatte, mußte er fürchten, daß die jahrelangen Fälschungen auffliegen würden. Jahrelang waren die Fälschungen – so die Aussage – weder den Wirtschaftsprüfern noch Mitarbeitern, Kunden oder Vertriebspartnern aufgefallen. Eine vernünftige Kontrolle durch die Behörden (Finanzämter) oder die Wirtschaftsprüfer hat es offenbar nicht gegeben.
Bericht der Insolvenzverwaltung vom Februar 2007
In dem Verfahren um die Pleite der F & P AG & Co. KG hat nunmehr die zuständige Insolvenzverwalterin einen neuen Bericht vorgelegt. Hieraus ergibt sich, dass das Guthaben der F & P AG & Co. KG mit Stand vom 31.12.2006 insgesamt 23.036.212,57 Euro betrug. Nach Angaben der Insolvenzverwalterin ist es gelungen, die bestehenden Guthaben bei den Banken zur Insolvenzmasse zu ziehen. Unter anderem wurden Guthaben der AMT Futures Ltd. in Höhe von 4.140.121,53 Euro, der Moventum S.A. in Höhe von 1.055.827,61 Euro und der Fidelity Investment Services in Höhe von 212.331,98 Euro sowie 7.645,74 Euro sichergestellt. Der Insolvenzverwalterin ist es weiterhin gelungen, ein Grundstück in der Wilhelmshöher Allee 22, 34117 Kassel zum Kaufpreis von 150.000,00 EUR zu veräußern. Ein weiteres Grundstück in Gutensberg/Deute soll ebenfalls veräußert werden. Der Erlös wird in die Insolvenzmasse fallen.
Aus dem Bericht der Insolvenzverwalterin ergibt sich ferner, dass gegen den ehemaligen Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft Pfizenmayer ein Klageverfahren auf Rückzahlung gezahlter Honorare für Prüfungshandlungen und sonstige steuerliche und rechtliche Beratung vor dem Landgericht Berlin anhängig ist. Termin zur Güteverhandlung und zur mündlichen Verhandlung soll auf den 03.04.2007 anberaumt worden sein.
Des Weiteren wird im Rahmen des Gläubigerausschusses über die Bildung eines Rechtsverfolgungspools nachgedacht, um weitere Ansprüche geltend machen zu können. Die Insolvenzverwalterin hat auch Steuererstattungen für die F & P AG & Co. KG in Höhe von 518.787,00 Euro erreichen können.
Darüber hinaus werden Schadenersatzansprüche gegen die Firma AMT Futures Ltd. / IQS Capital Management Ltd. (Barbados) geprüft. Hierbei geht es vor allem um den Tatbestand des Churning, bei dem ein ungerechtfertigter häufiger Umschlag des Anlagekontos durch den Broker oder Vermittler zu Lasten der Gewinnchancen der Kunden erfolgt, um Provisionseinnahmen zu erlangen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.11.1994, XI ZR 45/91).
Auch strafrechtlich ergeben sich erste Ergebnisse, so ist der ehemalige Vorstand der F & P AG, Benjamin Lucheux, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Dessen Frau, Christina L. wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, wobei die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weitere Strafverfahren dauern noch an.
Die durch die Staatsanwaltschaft Kassel bei einem Dritten sichergestellte Bargeldsumme in Höhe von 62.100,00 Euro wurde ebenfalls an die Insolvenzverwalterin ausgekehrt. Diese prüft unterdessen weitere Ansprüche gegen Dritte, da dieser und auch andere Personen als Aufsichtsratsmitglieder der F & P AG unterberechtigte Aufsichtsratsvergütungen ohne die Erbringung von Gegenleistungen erhalten haben sollen.
Insgesamt ist vom Gläubigerausschuss die Erstellung eines Insolvenzplans durch die Insolvenzverwalterin angeregt worden, um durch das Insolvenzplanverfahren schneller zur Auszahlung der Gelder der geschädigten Anleger zu gelangen. Hierzu hat der Gläubigerausschuss eine Pressemitteilung auf der Plattform Open PR veröffentlicht. Diese ist unter http:\\openpr.de\news\111803 abrufbar.
Nach Angabe der Insolvenzverwalterin wurden bisher 2.584 Forderungsanmeldungen gemäß § 174 InsO in Höhe von insgesamt 10.579.193,79 Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Davon wurden bisher Forderungen in Höhe von 47.542.729,39 Euro anerkannt. Die bisher bestrittenen Forderungen belaufen sich auf 52.421.666,25 Euro.
Die Insolvenzverwalterin rechnet zum momentanen Zeitpunkt mit einer Insolvenzquote von ca. 40 %. Auf den restlichen Forderungen bleiben die geschädigten Anleger demnach wohl sitzen, wenn sich nicht noch weitere verantwortliche Personen finden, die noch nicht die Privatinsolvenz angemeldet haben, so wie dies z.B. der ehemalige Vorstandsvorsitzende und seine Frau bereits getan haben. Hier ist zu prüfen, ob eine Privatinsolvenz überhaupt wegen dieser Schulden möglich ist.