Bank muss jedermann – ob arm oder reich – ein Konto eröffnen – Schufa tot?

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Musterurteil des Landgerichts Bremen zum 16.06.2005 erwartet
 
Das Landgericht Bremen, 2. Kammer, hat in einer mündlichen Verhandlung am 26.05.2005 laut Klägervertreter zu erkennen gegeben, dass es die verklagte Sparkasse Bremen für verpflichtet hält, dem Kläger ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Dieses soll trotz schlechter Schufa Auskunft (https://www.dr-schulte.de/schufa.html)  gelten.

Seit Jahrzehnten kritisieren Verbraucherschützer, dass die Banken vor Jahrzehnten den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch für die breiten Schichten der Arbeitnehmer und Angestellten durchgesetzt haben. Die Auszahlung mittels Lohntüte oder aber der Briefträger, der die Rente bringt, sind in der Vorstellung der Bevölkerung längst verblasst.  
 
Vorteil für die Banken: der Verkauf von Kapitalanlagen und Krediten wird vereinfacht, da aufgrund des Bankkontos ein gläserner Kunde vorliegt. Zugleich werden Kontogebühren fällig. Nicht zu vergessen: Milliarden lagern die Bürger auf den Gehaltskonten, die in der Regel unverzinst sind. Diese werden mit entsprechendem Gewinn an Kreditkunden verliehen.

Vorteil für den Staat, der seine Bürger überwacht? Die Zahlungsströme sind aufgrund der Abschaffung des Bankgeheimnisses besser zu überwachen vgl https://www.dr-schulte.de/Bankgeheimnis_abgeschafft_2005.htm .
 
Nachteil für den Bürger: Der Staat und alle seine Organe und das gesamte Wirtschaftsleben gehen davon aus, dass jedermann ein Konto hat und im Grunde haben muss. Ohne Konto besteht keine Möglichkeit am Wirtschaftsleben teilnehmen. Leider weigerten sich die Banken und Sparkassen einigen Personen mit schlechtem Leumund ein Konto einzurichten.
 
Diese Mißstand führte dann zu der Selbstverpflichtung der Banken im zentralen Kreditausschuß im Jahre 1995. Jedermann sollte auf freiwilliger Basis ein Konto erhalten. Diese Selbstverpflichtung wurde selbstverständlich ständig gebrochen.
 
Jetzt will das Landgericht Bremen am 16.06.2005 eine Entscheidung fällen, dass diese Selbstverpflichtung bindend sein muss, weil die Sparkasse nach aussen signalisiert hat, sich an diese Selbstverpflichtung halten zu wollen; es handele sich um eine „Art abstraktes Schuldanerkenntnis“.
 
Dieses Entscheidung wäre bahnbrechend und würde die heimliche Macht der Schufa untergraben.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 333 vom 30. Mai 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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