Recht und Gesetz

Dr. Schulte erstreitet mehrere Urteile: Aktienfonds verkauft – Dresdner Bank AG zu Schadenersatz verurteilt

– Anlegerschutzrecht weiter gestärkt – Auffassung des Gerichts: konservative Anlage und Aktien stellen einen Widerspruch dar
In der Praxis des Anlegerschutzes mehren sich Anfragen von Kunden großer Banken, die sich trotz teilweise jahrzehntelanger Kundentreue, durch die Verkaufspolitik ihrer Kundenbetreuer geschädigt sehen. Diese Haftungsfälle folgen dem Verkaufs- und Zahlendruck der Mitarbeiter der Banken, die teilweise provisionsabhängig bezahlt werden und einer schwachen Ausbildung der Mitarbeiter in den vielen Produkten, die die Banken inzwischen anbieten. Mehrere Prozesse wurden inzwischen geführt, die auch Klarheit über die Rechte und Pflichten gebracht haben:

Wertpapierkäufer befinden sich in einer im Verhältnis zur Bank zumeist schwächeren Situation, besitzen sie doch nicht die Sachkenntnis, um bestimmte Geldanlagen einschätzen zu können. Aus diesem Grunde brachte eine Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes die Verpflichtung zur Eingruppierung in Risikoklassen mit sich, deren Bedeutung sich erst jetzt richtig zeigt. Die Banken sind verpflichtet worden, die Anleger zu erfassen und in Risikoklassen einzuordnen.
So hat das Landgericht Berlin kürzlich (Urt.v. 01.12.2003, 10 O 448/03) über die Klage einer Anlegerin zu entscheiden gehabt, die mit dem Wunsch einer konservativen Geldanlage an die Bank herangetreten war. Empfohlen wurden ihr Fondsanlagen, insbesondere der DIT-Altersvorsorgefonds 55, der das Kapital zu 35 % in Rententiteln, zu 15 % in Immobilien und zu 50 % in Aktien anlegt. Die nach den bekannten großen Verlusten am Aktienmarkt eingereichte Klage auf Rückabwicklung des Kaufs der Fondsanteile wegen einer Falschberatung nach mehreren gütlichen Einigungsversuchen hat das Landgericht Berlin stattgegeben. Hierzu führt es aus, dass es sich bei dem Altersvorsorgefonds nicht um eine konservative Geldanlage gehandelt habe: „Das Adjektiv `konservativ´ wurde im 19. jahrhundert aus dem gleichbedeutenden englischen Wort `conservative´ entlehnt, das auf das lateinische `conservativus´ zurückgeht, was `erhaltend´ heißt. Zugrundeliegendes lateinisches Verb ist `conservare´, was erhalten bedeutet. In bezug auf eine Geldanlage meint konservativ dem Sprachsinn entsprechend, dass das eingesetzte Kapital erhalten bleibt. Das ist bei einer Anlage in einem Fonds, der in Aktien investiert, nicht der Fall. Aus der Natur der Aktien, die ihren Wert in voller Höhe verlieren können, und deren sich meist ständig ändernden Wertentwicklung nicht genau vorhersagen lässt, ist nicht sichergestellt, dass die eingezahlten Beträge erhalten bleiben.“ Auf die Definition der Bank im Rahmen der Risikoeinstufung komme es hingegen nicht an.
 
Diese Ausführungen geben jenen Anlegern neuen Mut, die konservativ ihr Geld anlegten und eine Kapitalanlage vermittelt bekamen, die direkt wie indirekt in der Investition in Aktienwerte endeten, können sie aufgrund dieser neuen Rechtsprechung die Wertpapierkäufe doch Zurückabwickeln.
 
Dieses vom Unterzeichner erstrittene Urteil könnte für den Verbraucherschutz erhebliche Auswirkungen haben, da bei einem Anleger, der auf Werterhalt des eingesetzten Kapitals setzt, und dem trotzdem Fonds mit Aktienanteilen verkauft wird, die Bank als Verkäuferin das Risiko des Wertverlustes trägt. Sollten die Aktienkurse fallen, hat der Anleger einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank auf Rückzahlung seines Geldes.
 
 

Weitere Informationen:

Aktienfonds verkauft – Dresdner Bank AG durch das Landgericht Berlin zu Schadenersatz verurteilt  
– Anlegerschutzrecht weiter gestärkt – Auffassung des Gerichts: konservative Anlage und Aktien stellen einen Widerspruch dar
Wertpapierkäufer befinden sich in einer im Verhältnis zur Bank zumeist schwächeren Situation, besitzen sie doch nicht die Sachkenntnis, um bestimmte Geldanlagen einschätzen zu können. Aus diesem Grunde brachte eine Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes die Verpflichtung zur Eingruppierung in Risikoklassen mit sich, deren Bedeutung sich erst jetzt richtig zeigt. Die Banken sind verpflichtet worden, die Anleger zu erfassen und in Risikoklassen einzuordnen.
So hat das Landgericht Berlin kürzlich (Urt.v. 01.12.2003, 10 O 448/03, nicht rechtskräftig) über die Klage einer Anlegerin zu entscheiden gehabt, die mit dem Wunsch einer konservativen Geldanlage an die Bank herangetreten war. Empfohlen wurden ihr Fondsanlagen, insbesondere der DIT-Altersvorsorgefonds 55, der das Kapital zu 35 % in Rententiteln, zu 15 % in Immobilien und zu 50 % in Aktien anlegt. Die nach den bekannten großen Verlusten am Aktienmarkt eingereichte Klage auf Rückabwicklung des Kaufs der Fondsanteile wegen einer Falschberatung nach mehreren gütlichen Einigungsversuchen hat das Landgericht Berlin stattgegeben. Hierzu führt es aus, dass es sich bei dem Altersvorsorgefonds nicht um eine konservative Geldanlage gehandelt habe: „Das Adjektiv `konservativ´ wurde im 19. jahrhundert aus dem gleichbedeutenden englischen Wort `conservative´ entlehnt, das auf das lateinische `conservativus´ zurückgeht, was `erhaltend´ heißt. Zugrundeliegendes lateinisches Verb ist `conservare´, was erhalten bedeutet. In bezug auf eine Geldanlage meint konservativ dem Sprachsinn entsprechend, dass das eingesetzte Kapital erhalten bleibt. Das ist bei einer Anlage in einem Fonds, der in Aktien investiert, nicht der Fall. Aus der Natur der Aktien, die ihren Wert in voller Höhe verlieren können, und deren sich meist ständig ändernden Wertentwicklung nicht genau vorhersagen lässt, ist nicht sichergestellt, dass die eingezahlten Beträge erhalten bleiben.“ Auf die Definition der Bank im Rahmen der Risikoeinstufung komme es hingegen nicht an.
 
Diese Ausführungen geben jenen Anlegern neuen Mut, die konservativ ihr Geld anlegten und eine Kapitalanlage vermittelt bekamen, die direkt wie indirekt in der Investition in Aktienwerte endeten, können sie aufgrund dieser neuen Rechtsprechung die Wertpapierkäufe doch Zurückabwickeln.
 
Dieses vom Unterzeichner erstrittene Urteil könnte für den Verbraucherschutz erhebliche Auswirkungen haben, da bei einem Anleger, der auf Werterhalt des eingesetzten Kapitals setzt, und dem trotzdem Fonds mit Aktienanteilen verkauft wird, die Bank als Verkäuferin das Risiko des Wertverlustes trägt. Sollten die Aktienkurse fallen, hat der Anleger einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank auf Rückzahlung seines Geldes.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 120 vom 11. Juli 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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