Festival Film Fonds Timm Thaler – Prokurist fordert Nachschüsse

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Courthouse / Pixabay

15.08.2005, Aktuelle Version vom 12.09.2005
Mit Datum vom 09.08.2005 bekamen die leidgeprüften Anleger des Festival Film Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG aus Grünwald bei München unangenehme Post: Prokurist Dörband forderte die Anleger auf, die bereits erhaltenen Ausschüttungen, die tatsächlich entnommene Einlageleistungen darstellen, zurückzuzahlen. Dies sei erforderlich, da die Finanzlage der Gesellschaft eine anderweitige Befriedigung außenstehender Gläubiger nicht mehr zulasse. Tatsächlich wurde bereits kurz zuvor von der Treuhandgesellschaft GJG mitgeteilt, dass der persönlich haftende Gesellschafter der Fonds KG sich einem Insolvenzantrag des Finanzamtes München gegenüber sieht: Es wurden jahrelang keine Steuern bezahlt.

Vor dem Fonds und dessen schlampiger Prospektierung hatte der Brancheninformationsdienst Kapitalmarkt Intern bereits frühzeitig mit drastischen Formulierungen gewarnt:
Vereinzelte steuerliche Angaben im Prospekt kann man nur mit ungläubigem Kopfschütteln quittieren. Die einzelnen Planrechnungen sind nicht in einer vernünftigen Form nachvollziehbar, da sie kaum erläutert werden. Die Zahlen sind u.e. in mehreren Bereichen falsch. Die Zahlen sind auch in sich nicht schlüssig …
Fazit: Risikoreiche unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko, bei der wir wegen der unklaren bzw. dilettantischen Prospektierung zur äußersten Vorsicht raten.

KMI bemängelte insbesondere, dass angebliche Weltvertriebsgarantien zwar in dem Prospekt bereits verbucht wurden und mit 3,75 Mio DM angegeben wurden, in der Liquiditätsvorschau jedoch lediglich mit knapp der Hälfte angegeben waren.
Zudem war im Prospekt bereits an prominenter Stelle eine garantierte Rückzahlung des Kapitals werbend herausgestellt worden, die jedoch keinerlei Niederschlag in den Vertragsbedingungen des Prospekts fand. Der Prospekt, von dem zwei Auflagen existieren, hatte auch in der ersten Auflage noch vollmundig Umsatzerlöse für die ersten zwei Jahre versprochen, von diesen Vorgaben musste dann allerdings im zweiten Prospekt erheblich abgewichen werden. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen nahm der Fonds auch keinerlei öffentliche Fördergelder in Anspruch, was bei Filmprojekten mehr als ungewöhnlich ist. Produziert werden sollte eine Zeichentrickserie nach der Romanvorlage von James Krüss, Timm Thaler, die tatsächlich auch in einigen Kanälen abgespielt wurde. Allerdings niemals mit dem für die Erreichung der wirtschaftlichen Ziele erforderlichen Umsatzzahlen.
Für die Kapitalanleger ist die Situation nun mehr als misslich: Da der persönlich haftende Gesellschafter durch den Insolvenzantrag weggefallen ist, besteht die Gefahr, dass die Kommanditisten nicht mehr in den Genuss der beschränkten Kommanditistenhaftung kommen, sondern wie ein persönlich haftender Gesellschafter zu behandeln sind und für die Gesamtverbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich haften. Zudem kann gemäß § 172 Abs. 4 HGB tatsächlich die Gefahr bestehen, dass die Gesellschaft die Ausschüttungen „tatsächlich also die Entnahmen“, zurückfordert. Dies ist für diejenigen Gesellschafter besonders ärgerlich, die zur Finanzierung der Fondsanteile ein Darlehen aufgenommen haben. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen sind teilweise Finanzierungen vom Vertrieb gleich mit angeboten worden. Bekannt geworden ist hier eine Finanzierungstätigkeit der ehemaligen Santander Bank. Unsere Kanzlei vertritt derzeit mehrere Anleger gegenüber der Bank. Hier könnte sich eine Haftung der Bank ergeben.[1] Dieses könnte ein sinnvoller Weg sein, da nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs eine Haftung der Bank möglich wäre (genaueres unter  https://www.dr-schulte.de/rechtslage_fondsanteile _haftung_bank.htm )
In einem Schreiben vom 08.09.2005 stellt der Rechtsanwalt der Fondsgesellschaft klar, dass an einer Sanierung gearbeitet wird. Herr Dorband gehöre nicht zu den Verursachern des Desasters, sondern ist derjenige, dem die Gesellschaft die Rettungsaussicht verdankt, so der Rechtsanwalt Dr. Rosenbach. …. Daß die bisherige Geschäftsführung komplett versagt hat, ist selbstverständlich auch seine Auffassung und bleibe unberührt.[2]
 
[1] https://www.dr-schulte.de/rechtslage_ fondsanteile_haftung_bank.htm
[2] Schreiben des Rechtsanwalt Dr. Armin Rosenbach vom 08.09.2005, Posteingang 12.09.2005

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 375 vom 13. September 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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