Recht und Gesetz

Längerfristige Kapitalanlage: Schadenersatz und Entlassung aus dem Vertrag möglich?

Längerfristige Kapitalanlage: Schadenersatz und Entlassung aus dem Vertrag möglich?

Verbraucher fragen in der Regel, wie es möglich ist, sich aus langjährigen Beteiligungsverträgen (Fonds oder atypischen Beteiligungen) zu lösen. Diese sind teilweise für den Verbraucher so nachteilig, dass die Rechtsprechung sie als sittenwidrig eingestuft hat. Oder aber es handelt sich um genehmigungspflichtige Finanzkommissionsgeschäfte oder Vermögensverwaltungen, bei denen die Aufsichtsbehörde BaFin eingreift.
Soweit eine Beteiligung unter falschen Voraussetzungen verkauft worden ist, ist eine Rückabwicklung möglich. Eine Anfechtung ist dann möglich, wenn in dem Verkaufsgespräch auf die Risiken nicht hingewiesen worden ist. Bei derartigen Beteiligungen ist das hauptsächliche Risiko die Insolvenzgefahr, die Leitungsgefahr und die Nachschusspflicht. Die Insolvenzgefahr bedeutet, dass ein Totalverlust eintreten kann durch Fehler der Leitungsebene. Zudem besteht eine Nachschusspflicht im Falle der Insolvenz, die als sehr nachteilig eingestuft wird.

Mit anderen Worten: Falls der Verbraucher bei dem Verkaufsgespräch nicht richtig aufgeklärt worden ist, kann er den Ausstieg verlangen oder Schadenersatz von dem Vermittler.
Wer darlegen und beweisen kann, dass der Verbraucher hierüber nicht aufgeklärt worden ist, hat Anfechtungs- und Kündigungsrechte. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass sich teilweise eine persönliche Haftung von Beteiligten ergibt sowie die Möglichkeit, auch gegenüber der Gesellschaft zu kündigen und sich auf Vermittlungsfehler zu berufen.
Ergebnis: Die Chancen der Verbraucher haben sich in letzter Zeit stark verbessert.

Nähere Informationen finden Sie unter:
 
Wie werden Kapitalanlagen verkauft?
https://www.dr-schulte.de/strukturiertes- Verkaufsgespraech.html
Sittenwidrige Kapitalanlagen laut Urteil
https://www.dr-schulte.de/suedwestrenta_ stellt_atypische_beteiligung_um.htm
Warnliste der Verbraucherzentralen oder Verein Pro Anleger?
http://www.pro-anleger.de/warnliste/ warnliste.html
https://www.dr-schulte.de/securenta_ goettinger_gruppe.htm ;
https://www.dr-schulte.de/securenta_ meinung.htm
Beratungspflichten
https://www.dr-schulte.de/schadenersatz_ vermittler_urteil.htm
Üble Nachteile von Beteiligungen
https://www.dr-schulte.de/Kapitalanleger_ aufgepasst.doc
Persönliche Haftung von Vermittler und sonstigen
Hintermännern
 https://www.dr-schulte.de/bgh_urteil _haftung_schulung.htm
https://www.dr-schulte.de/Prospekthaftung.html

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 395 vom 30. Mai 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest