Recht und Gesetz

Vorsicht vor GmbH Plattmachern „Marbella Connection“ zerschlagen

Vorsicht vor GmbH Plattmachern  „Marbella Connection“ zerschlagen- deutsch-spanische Geschäftsidee zur Entsorgung von Pleiteunternehmen führt direkt ins Gefängnis – welche Lösungsmöglichkeiten hat der deutsche GmbH-Geschäftsführer?

Berlin / Marbella, Juli 2005 Unter Spaniens Sonne bräunen nicht nur die Urlauber ihre weiße Haut, sondern ihre weiße Weste wollen Geschäftsleute aus Deutschland durch trickreiche Anwendung des spanischen Rechts behalten. Wie? Falls das Unternehmerglück einen in Deutschland verlässt, droht die Insolvenz. Dann ist deutsch-spanische Rechtshilfe gefragt. Berühmt geworden ist eine Bande namens „Marbella Concention“, die lange als führende Truppe bei der geräuschlosen Entsorgung deutscher Unternehmen galt. Wegen Untreue, Bankrotts, vorsätzlichen Betrugs und Insolvenzverschleppung ist in Gera im „Marbella“-Prozess im Mai 2005 der Haupttäter zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der ehemalige Rechtsanwalt aus Kleve am Niederrhein, seine Frau sowie die Frau des mutmaßlichen Chefs der Organisation hatten gestanden, von Spanien aus insolvenzreife deutsche Firmen trickreich übernommen zu haben. Die Mittäter erhielten kleinere Strafen. Der mutmaßliche Chef der „Marbella-Connection“ wurde erst vor wenigen Tagen nach Deutschland ausgeliefert und sitzt in Gera in Untersuchungshaft. Dreist hatte die Truppe dafür geworben, insolvenzreife Unternehmen verschwinden zu lassen. Zwischen 1999 und 2004 soll die Organisation die Spuren von hunderten Firmen verwischt haben, indem sie diese übernahmen. Die neuen Geschäftsführer legten beim Notar gefälschte Pässe vor, die Post für die neuen Unternehmen landete in spanischen Postfächern. Gläubiger in Deutschland konnten ihre Forderungen danach nicht mehr durchsetzen. Hintergrund dieser Geschäftsidee sind Unterschiede im spanischen und deutschen Insolvenzrecht. Unternehmer in wirtschaftlich schwierigem Fahrwasser müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung binnen drei Wochen eine so genannte Eigeninsolvenz anmelden, das Gericht bestellt einen Insolvenzgutachter, meist wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Der Staatsanwalt prüft routinemäßig jede Insolvenz auf Straftaten; hier gibt es erhebliche Fallstricke, die die meisten Geschäftsleute nicht kennen. Genau in diese Lücke stoßen auch weiterhin kriminelle Unternehmen vor und behaupten, dass ihre Lösung die Fallstricke des deutschen Rechts umschifft. Es wird ein spanischer Geschäftsführer berufen, der alte Geschäftsführer wird entlastet und der Sitz des Unternehmens nach Spanien verlegt. Der einfache Trick ist, dass damit auch die Geschäftsunterlagen der insolventen Gesellschaft – meist eine GmbH also mit beschränkter Haftung – in Spanien verschwinden und so Ermittlungen deutscher Behörden erschwert werden. Damit sind dann die typischen Insolvenzstraftaten wie zu späte Anmeldung der Eigeninsolvenz, Steuerhinterziehung und Betrug zu Lasten der Gläubiger sowie Unterschlagung des restlichen Vermögens der Gesellschaft nur noch schwer aufzuklären. Das deutsche Insolvenzrecht verlangt von dem Unternehmer im Grunde einen Spagat. Das Unternehmen soll gerettet werden und damit das Vermögen der Gesellschaft. Auf der anderen Seite drohen empfindliche Strafen für den Unternehmer und auch eine persönliche Haftung mit dem privaten Vermögen, falls die Rettungsbemühungen überdehnt werden. Da der Unternehmer zumeist nur einmal im Leben ein Insolvenzverfahren durchläuft, bestehen für diesen erhebliche Unsicherheiten. Nur zu leicht nutzt man dann die scheinbar einfache Lösung und greift zur Sitzverlegung nach Spanien. Dabei ist richtig, dass außer bei schweren Straftaten die Zusammenarbeit der deutschen und spanischen Behörden eher schleppend läuft. So machen die GmbH-Plattmacher, die heute noch ihr Geschäft bewerben, unverhohlen Werbung mit der Aussage: Noch nie hat ein neuer Geschäftsführer in Spanien, der sämtliche Geschäftsunterlagen im Besitz hat, Besuch von deutschen Ermittlungsbeamten bekommen. Auf der anderen Seite wird seit einiger Zeit bei einer Abberufung des Geschäftsführers und der Verlegung des Sitzes der Gesellschaft in der Ausland durch die deutschen Staatsanwaltschaften erheblicher intensiver ermittelt. Auch deutsche Strafverfolger lesen die großformatigen Anzeigen in den Wochenendausgaben der überregionalen Zeitungen. Da die Daten der Gesellschaft auch bei den deutschen Behörden (Steuerbehörden, Gewerbeaufsicht) und den Gläubigern lagern, wird die Möglichkeit der Einsicht in die eigentlichen Geschäftsunterlagen, die in Spanien lagern, überschätzt. Auf der anderen Seite heißt es im deutschen Recht immer noch: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit anderen Worten: eine Insolvenz ist eine zwar eine wirtschaftliche Katastrophe, diese führt allerdings noch lange nicht zur persönlichen Haftung und zu einer strafrechtlichen Verfolgung des Unternehmers. Deutsche Geschäftsleute, die in wirtschaftliche Turbulenzen geraten, sollten daher prüfen: Rufe ich durch die Zusammenarbeit mit einem GmbH-Plattmacher nicht gerade die Staatsanwaltschaft auf den Plan und verschmutze meine Weiße Weste? Spätestens durch die hohen Strafen für die Marbella- Connection sollten alle gewarnt sein.

Die eigentlichen Probleme bei einer Insolvenz der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind:
1.      Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
2.      Schufa-Meldung
3.      Veröffentlichung des Namens des Geschäftsführers in der Öffentlichkeit (Bundesanzeiger)
4.      Berufsverbote
5.      Gewerbeuntersagung
6.      Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren
a.      Insolvenzverschleppung
b.      Verstoß Buchführungspflichten
c.      Untreue
d.      Betrug
e.      Verstoß gegen Steuerrecht bzw. Sozialversicherungsrecht
f.        Bankrott
7.      Private Vermögenshaftung
 
Für sämtliche genannte Problemkreise sind gesetzeskonforme Lösungen denkbar, die im Einzelfall diskutiert und abgewogen werden müssen. Sinnlos ist es mittels eines angeblichen Befreiungsschlages des Verkaufs des Unternehmens eine Scheinlösung zu wählen. Wenn das Haus brennt, ist es sinnlos abzuschließen und den Schlüssel wegzuwerfen…. Gefragt ist vielmehr rechtlich korrektes Krisenmanagement.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 385 vom 24. Juni 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich