Recht und Gesetz

Infinus AG – Razzia wegen des Verdachts des Betruges

Die Infinus Gruppe galt bisher als das Vorzeigeinstitut im Bereich des Finanzmarktes. Viele Berater und noch mehr Kunden vertrauten hierauf und schlossen über die Infinus ihre Kapitalanlagen ab.

Besonders interessant waren dabei die in großen Mengen ausgegebenen Orderschuldverschreibungen und zuletzt das Geschäft mit Edelmetallen. Doch genau dies ist der Infinus AG nun wohl zum Verhängnis geworden. Am 05.11.2013 bekam die Infinus AG unangekündigten Besuch von der Dresdner Staatsanwaltschaft.

Großrazzia der Staatsanwaltschaft wegen Betrugsvorwürfen – Top-Manager in Untersuchungshaft

Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Dresden beschlagnahmte dabei diverse Fahrzeuge und Computer und stellte weitere Beweismittel sicher. Darüber hinaus wurden nach bisherigen Informationen insgesamt 6 Haftbefehle gegen die Führungsriege der Infinus AG vollstreckt und die Manager in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft gab in einer ersten Stellungahme bekannt: „Es werde gegen die Infinus und deren Verantwortliche wegen des Verdachts auf Betrugs zum Nachteil einer Vielzahl von Anlegern ermittelt. Die Beschuldigten sollen bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben“. Bei den in Untersuchungshaft sitzenden Personen soll es sich um den Unternehmensgründer Jörg B. handeln. Zudem sind offenbar die Vorstandsmitglieder der Infinus AG, Andreas K., Rudolf. O. und Kewan K. festgenommen worden. Des Weiteren sollen sich Jens P. und Siegfried B. in Untersuchungshaft befinden. Beide nehmen in den verschiedenen Gesellschaften Aufsichtsratspositionen ein.

Was ist nun aber der bisher als seriöses Vorzeigeunternehmen geltenden Infinus zum Verhängnis geworden? War die Bilanz der Infinus geschönt?

Möglicherweise wurde die Bilanz des Unternehmens in den letzten Jahren systematisch geschönt und mit einem Trick positiver gestaltet. Nach Informationen des Magazins Fonds Professionell sollen hier insbesondere die von der Infinus angebotenen Gold-Sparpläne als Mittel zur Bilanzbeschönigung genutzt worden sein. Hierbei bot die Infinus den Anlegern den Abschluss solcher Sparpläne für Edelmetalle an. Die Kosten (Agio) hierfür beliefen sich auf 12%. Aber nicht nur die Anleger sahen darin eine lukrative Kapitalanlage, sondern auch die Muttergesellschaft der Infinus AG, die Future Business KGaA (Fubus), kaufte über die Infinus AG große Mengen an diesen Goldsparplänen. Bei der Fubus ist wiederum der inhaftierte Jörg B. Großaktionär.

Das Magazin Fonds Professionell stellt den Bilanzkniff anschaulich so dar: Für beispielsweise 100 Millionen abgeschlossene Sparplansumme, zahlt die Fubus € 12 Mio (12%) an die Terra Premium, welche die Edelmetallgeschäfte anbot. Diese Terra Premium behielt von den € 12 Mio jedoch nur einen sehr geringen Teil, nämlich € 100.000 ein. Die restlichen € 11,9 Mio flossen als Provision zurück an die Infinus AG. Dort wurden diese € 11,9 Mio als Umsatz verbucht und polierten so die Bilanz des Unternehmens auf, so Fonds Professionell. Zweiter positiver Nebeneffekt war, dass die der Infinus zugeflossenen Provisionen als Cash-Flow galten und so in der Bilanz das Bild gezeichnet wurde, dass die Infinus regelmäßig frisches Geld aus dem operativen Geschäft erhält.

Erhält die Future Business die gezahlten Provisionen zurück?

Der Weg der Provisionszahlungen ist aber an dieser Stelle noch nicht zu ende. Die ursprünglich von der Future Business (Fubus) gezahlten Provisionen in Höhe von € 12 Mio, von welchen insgesamt € 11,9 Mio bei der Infinus AG landeten, flossen offenbar wieder an die Fubus zurück. Zwischen der Future Business als Muttergesellschaft und der Infinus als Tochterunternehmen, besteht anscheinend ein Gewinnabführungsvertrag, aus welchem der Future Business ein Teil des Gewinnes der Infinus zufließt, so das Magazin Fonds Professionell. Somit ist der Kreislauf wieder geschlossen und der Großteil der gezahlten Provisionen wieder bei der ursprünglichen Fubus, samt aller dargestellter positiver Nebeneffekte.

Verträge kündigen oder abwarten?

Nach Informationen des Magazins Fonds Professionell würde die Bilanz der Infinus ohne diesen Kniff und Trick ganz anders aussehen: In den letzten Jahren ausgewiesene Gewinne würden zusammenschmelzen und das Bilanzergebnis sogar wahrscheinlich in die Verlustzone rutschen. Gerade aber, weil die Infinus bei einem großen Teil seiner Finanzprodukte, insbesondere bei den in großen Mengen ausgegebenen Orderschuldverschreibungen, den Anlegern eine Sicherheit aus den Bilanzzahlen versichert, ist es umso gravierender, wenn diese bilanziellen Sicherheiten nur auf dem Papier existieren.

In den letzten Tagen wenden sich viele betroffene Anleger und Berater der Infinus AG ratsuchend an die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team. Eine wesentliche Frage dabei ist immer wieder, ob die Schuldverschreibungen, die oftmals über eine nur kurze Kündigungsfrist verfügen, nun vorsorglich gekündigt werden sollten. Es geht hier oft um kleinere Beträge. Es meldeten sich aber auch Anfrager. die Gelder für eine Umfinanzierung der eigenen Immobilie kurzfristig anlegen wollten. Die Anlagesummen liegen dann bei mehreren hunderttausend Euro.

Rechtsanwalt Christian M. Schulter sagt hierzu: „Bislang ist nichts in Bezug auf die Infinus bewiesen. Tatsache ist jedoch, dass auch wenn sich die Vorwürfe in Luft auflösen sollten, ein erheblicher Schaden für die Infinus AG bleiben wird. Sollten nun, ähnlich wie in der Finanzkrise, viele Anleger kurzfristig ihre Verträge kündigen und das Kapital abziehen, gerät auch das stärkste Fundament ins Wanken.“

Anlegern ist zu raten, ihre über die Infinus abgeschlossenen Verträge von einem Anwalt prüfen zu lassen. Einige Kapitalanlagen sind höchstwahrscheinlich auch in der jetzigen Situation sicher und nicht von den aktuellen Geschehnissen betroffen. Andere Verträge, insbesondere die genannten Orderschuldverschreibungen sind dagegen kritischer zu sehen und erfordern möglicherweise ein schnelles Handeln.

Haftungsdach oder Entschädigungseinrichtung

Es taucht auch oft die Frage danach auf, wer denn im Fall des Falles einer Insolvenz der Infinus haftet. Hier ist schnell klar, dass die Orderschuldverschreibungen nicht unter das Haftungsregime einer Entschädigungseinrichtung fallen. Dies lässt sich ganz eindeutig dem Vertragstext der Orderschuldverschreibungen entnehmen. Ein wichtiger Mechanismus zur Absicherung von Anlegerinteressen greift daher nicht.

Zudem standen die Vermittler der Orderschuldverschreibungen meist in einer direkten ausschließlichen Geschäftsverbindung mit der Infinus AG, weshalb diese über ihren Vermittlern ein Haftungsdach bildete. Fällt die Infinus AG selbst aus, muss deren Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden aufkommen, die zumindest aus einer Falschberatung herrühren. Hier wird es wichtig sein, die richtigen Angaben bei Schadensmeldungen zu tätigen, damit die Versicherung auch zahlen muss. Ein Vorgehen ohne erfahrenen Rechtsbeistand wäre hier mehr als fährlässig.

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1104 vom 13. November 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich