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Können Erhöhungen des Dispos und Leasen eines Kraftfahrzeugs die Schufa verbessern?

Die Bild-Zeitung titelt am 11.06.2015 mit der Schlagzeile „Dispo erhöhen, Auto leasen, keine Ratenzahlung – Verbessern Sie Ihren Schufa-Eintrag!“. Hierzu werden zehn Ratschläge erteilt, die dem Verbraucher helfen sollen, seinen Basisscorewert bei der Schufa Holding AG zu erhöhen. Beraten wurde die Zeitung nach eigenen Angaben vom Verbrauchermagazin „Finanztip“.

Wir haben unseren Schufa-Experten, Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, zu den einzelnen Tipps und den Hintergründen des Scorings befragt. Hier die Einschätzung unseres Experten:

„Die Tipps, die hier durch die Bild-Zeitung in ihrem Artikel vom 11.06.2015 erteilt werden, sind in jedem Fall mit Vorsicht zu genießen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 28.01.2014 zum Az. VI ZR 156/13 entschieden, dass die sog. Scoreformel, also die abstrakte Methode der Scorewertberechnung, durch die Schufa Holding AG nicht offenzulegen ist. Es ist daher durch niemanden verlässlich vorherzusagen, wie sich das Scoring eines Betroffenen entwickeln wird, wenn einzelne Parameter in der Schufa-Selbstauskunft verändert werden. Erfahrungswerte, die in der Praxis gesammelt werden, können teilweise zwar weitergeleitet, jedoch nicht immer verallgemeinert werden. Es kann z.B. sein, dass eine zweite Kreditkarte für eine Person, welche älter als 30 Jahre ist, zu einer Scorewertverbesserung führt. Bei einer Person, die jedoch erst 18 Jahre alt ist, gerade das Gegenteil bewirkt, da 18-Jährige normalerweise keine zwei Kreditkarten vorhalten. Wichtig ist, dass der Verbraucher weiß, dass er immer mit einer Vergleichsgruppe in Verbindung gebracht wird. Je nachdem, in welche Vergleichsgruppe man als Verbraucher fällt, wird das Scoring unterschiedlich ausfallen.

Der Verbraucher hat nach der Entscheidung des BGH in jedem Fall einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten bei der Schufa Holding AG gespeichert sind und in die, den Kunden mitgeteilten Wahrscheinlichkeitswerten (Scorewerte) einfließen. Ob der Kunde hiermit konkret etwas anfangen kann, ist dann erst zu erkennen, wenn die Auskunft auch wirklich konkret erteilt wurde.

Die von der Bildzeitung gegebenen Tipps bewertet Dr. Thomas Schulte und Team wie folgt:

1.    Kreditkarten begrenzen    

Der Vorschlag, die Anzahl der eigenen Kreditkarten zu begrenzen, ist sicherlich richtig. Der Wert von zwei Kreditkarten erscheint hier angemessen. Bei jüngeren Verbrauchern ist es höchstwahrscheinlich besser, nur eine Kreditkarte zu haben.

2.    Girokonten reduzieren    

Der Tipp, die Anzahl der Girokonten zu reduzieren, ist sicherlich auch sinnvoll. Aus der Praxis ist hier zumindest bekannt, dass Einzelpersonen, die auch aus geschäftlichen Gründen mehrere Konten haben, schnell in einen Scorewertbereich von unterhalb von 90 % rutschen können. Die Angabe, dass eine Kontenzahl von zwei hier sinnvoll ist, ist nach hier vorliegenden Praxiserfahrungen nachvollziehbar. Wer als Selbstständiger weitere Konten benötigt, sollte sich überlegen, ob er diese auf eine juristische Person anlegt, damit die Konten nicht direkt mit der natürlichen Person des Verbrauchers in Verbindung gebracht werden. Für die Schufa ist es zumindest nicht sofort erkennbar, ob es sich bei einem Konto um ein Privat- oder ein Geschäftskonto handelt.

3.    Wechsel vermeiden    

Ein Bericht des Norddeutschen Rundfunks stellt zumindest die Vermutung nahe, dass der Wechsel von Kreditinstituten negativ seitens der Schufa bewertet wird. Sicher sagen kann dies jedoch niemand, da die Scoreformel nicht offengelegt werden muss und auch nicht bekannt ist. Der Norddeutsche Rundfunk geht in seiner Reportage jedoch davon aus, dass ein stetiges, also sich wenig änderndes Verhalten für das Scoring bessere Auswirkungen zeigt, als ein ständig wechselndes Verhalten in Bezug auf Konten, Adressen oder auch andere Geschäftsverbindungen.

4.    Konto früh eröffnen    

Wenn ein Verbraucher ein Konto erst spät eröffnet, ist es in jedem Fall nicht einfach möglich, sofort eine EC- oder Kreditkarte zum Konto zu erlangen. Wenn die Schufa keine Angaben zu einer betroffenen Person hat, liegen die Scorewerte meist unterhalb der kritischen Grenze von 95 %, sodass das frühe eröffenen eines Kontos hier helfen kann.

5.    Dispo hochsetzen    

Der Tipp, den Dispositionsrahmen höherzusetzen, kann tatsächlich in der Praxis funktionieren. Die Kreditinstitute melden den Dispositionsrahmen als sog. Rahmenkredit bei der Schufa ein. Dazu gehört auch, dass der Kreditrahmen gemeldet wird. Hat jemand einen höheren Dispositionsrahmen, spricht dies auch für eine höhere Zahlungsfähigkeit. Vorsicht kann jedoch dann anzuraten sein, wenn man mehrere Dispositionsrahmen einräumen lässt und diese ggf. auch ausschöpfen muss.

6.    Teilzahlung vermeiden    

Teilzahlungsgeschäfte werden ebenso wie die Rahmenkredite bei der Schufa als Angabe gespeichert. Grundsätzlich sind Teilzahlungsgeschäfte kein Negativmerkmal. Wenn jemand einen Kredit abbezahlt, muss dies nicht unbedingt negativ sein. Das Vorkommen von mehreren Krediten ist jedoch in jedem Fall problematisch. Hier ist in der Praxis z.B. ein Fall bekannt geworden, bei dem mehrere Artikel zu sog. Null-Prozent-Finanzierungen über einen großen Technik-Discounter finanziert wurden. Dies wirkte sich negativ auf die Scorewertentwicklung aus.

7.    Pünktlich bezahlen    

Generell ist es nicht gefährlich, wenn eine Person eine Rate nicht bezahlt. Die Angabe, dass jede Zahlungsstörung der Schufa gemeldet werden kann, ist in jedem Fall falsch. Es sind hier die Voraussetzungen des § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG zu beachten. Danach muss der Verbraucher vor einer Negativmeldung an die Schufa Holding AG oder jede andere Auskunftei mindestens zweimal gemahnt werden, und zwar im Abstand von mindestens vier Wochen. Zudem muss in der Mahnung ein Schufa-Warnhinweis enthalten sein, und der Betroffene darf die Forderung nicht bestritten haben. Die Aussage, dass jede Zahlungsstörung bei der Schufa eingemeldet werden darf, ist daher schlicht falsch. Nur dann, wenn man deutlich in Verzug gerät und auf Mahnungen nicht reagiert oder die Verpflichtung zur Zahlung nicht bestritten hat, besteht die Gefahr eines Negativeintrages.

8.    Auto leasen    

Beim Leasing gilt das Gleiche wie bei den Kreditverträgen. Ein Leasing ist ein Teilzahlungsgeschäft und zeigt erst einmal, dass die betroffene Person kein Geld hat, um ihre Artikel zu bezahlen. Ob sich Leasing somit tatsächlich positiv auf das Scoring auswirkt, muss ernsthaft bezweifelt werden. Die Scoreformel ist auch nicht bekannt. Es mag sein, dass das Leasing eines Fahrzeuges mittlerweile relativ normal ist und daher zur Einordung in eine positive Vergleichsgruppe führt. Sicher ist dies jedoch nicht. Mehrere Fahrzeuge zu leasen, dürfte in jedem Fall problematisch sein.

9.    Fehler korrigieren    

Bei der Korrektur von Fehlern sollten die Verbraucher vor allem darauf achten, dass die richtigen Adressen eingetragen werden und dass Verträge, die bereits länger abgelaufen sind, nicht mehr bei der Schufa auftauchen. Ob die Löschung eines bereits bezahlten und abgelaufenen Kredites zu einer Erhöhung des Scorewertes führt, ist nicht sicher. Hier wurde in der Praxis beobachtet, dass oftmals eine Erhöhung des Scorewertes erfolgte, wenn man bereits bezahlte Kleinkredite löschen ließ. Bei größeren Krediten ist jedoch auch eine Entwicklung ins Negative festgestellt worden. Daher ist der Tipp in jedem Fall schwierig und mit Vorsicht zu genießen.

10.    Konditionen anfragen    

Bisher streitig, aber wahrscheinlich richtig, dürfte die Einschätzung sein, dass Konditionenanfragen, welche bei der Schufa gespeichert werden, gerade dann, wenn sie in höherer Anzahl vorliegen, den Scorewert herunterziehen. Die Schufa betont hier aber i.d.R., dass die Konditionenanfragen nur für den Betroffenen in dessen Selbstauskunft sichtbar seien und nicht für den Kreditverkehr. Aus diesem Grund ist auch diese Aussage etwas schwierig. In jedem Fall ist jedoch dem Kreditsuchenden anzuraten, sich erst einmal auf einer Kreditvergabe-Plattform umzusehen, die noch nicht direkte Kreditanfragen an die Banken zum Namen des Betroffenen stellt, sondern vielmehr dessen Finanzierungsmöglichkeiten bei den unterschiedlichen Banken auslotet. Erst wenn klar ist, dass bei einer konkreten Bank auch eine Finanzierung möglich ist, sollte dann die entsprechende Anfrage dort erfolgen.

Allgemeine Informationen zum Schluss    

Die Scorewerte bei der Schufa, die minimal erreicht werden, liegen nicht bei 1 %, sondern bei 5 %. Weniger als 5-Prozentpunkte im Basisscore sind nach Kenntnis des Unterzeichners nicht zu erreichen. Auch ein Scorewert von 100 % wurde in der anwaltlichen Praxis bisher noch nie festgestellt. Dies würde im Prinzip auch bedeuten, dass der Betroffene 100 % kreditwürdig ist und kein Ausfallrisiko besteht. Dies ist jedoch auch faktisch schwer möglich. Ein Scorewert von 98 % oder 99 % ist daher schon besonders gut und auch besonders sicher.    

Die Angabe, dass Mahnverfahren bei der Schufa gespeichert werden, kann inhaltlich nicht bestätigt werden. Gerichtliche Titel wie Vollstreckungsbescheide oder auch Urteile können jedoch bei der Schufa nach § 28a Abs. 1 Nr. 1 BDSG gespeichert werden. Einer Einwilligung des Betroffenen bedarf es hierzu nicht.    

Über das Insolvenzverfahren werden bei der Schufa dann Angaben gespeichert, wenn diese unter der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht wurden. Diese gängige Praxis ist politisch umstritten und hat dazu geführt, dass über eine gesetzliche Veränderung nachgedacht wird.

Gegen die Entscheidung des BGH zum Az. VI ZR 156/13, die die Scoringsformel der Schufa schützt, ist im Übrigen Verfassungsbeschwerde erhoben worden. Die Klägerin wird dort durch Rechtsanwalt Dr. Stephan Gärtner, einen ehemaligen Mitarbeiter der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB, vertreten.

Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des BGH bestätigen oder diese aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken abändern wird.

Betroffene Privatpersonen und Unternehmer, die mit ihrem Scoring nicht zufrieden sind, sollten sich in jedem Fall an einen im Datenschutzrecht bewanderten Rechtsanwalt wenden. Allein aufgrund von Verhaltenstipps aus der Zeitung sind Probleme bei Scoring in der Praxis sicherlich kaum zu lösen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1622 vom 12. Juni 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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