
Bei maximal 70 Arbeitstagen jährlich keine Sozialversicherung
Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Gestaltungsfreiheit bei der sogenannten zeitgeringfügigen Beschäftigung gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 25. November 2020, verkündeten Urteil









