
Jugendamt muss Hinweisen für Kindeswohlgefährdung nachgehen
Hamm (jur). Auffälligkeiten aufgrund einer möglichen Kindesvernachlässigung muss von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes nachgegangen werden. Werden alle Warnzeichen für eine Gefährdung des Kindeswohls ignoriert, muss










